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rodima hat diese Frage gestellt
Hallo Forenfreunde,
unserem Sohn wurde die Garagenmiete von 30 € auf 60 € erhöht. In der Garage befinden sich nicht einmal elektr. Anschlüsse etc.
Muss er so eine Erhöhung in Kauf nehmen???
mfg
rodima

2 Kommentare zu „Mietererhöhung Garage ---> erlaubte Erhöhung”

Berthelstal Experte! 02.09.2009 14:50

Muß er. Wenn er kündigt, muß er nicht.
Hier gilt BGB, nicht Wohnrecht.

mobbel 06.09.2009 17:25

Hallo,
Wenn ich solche Antworten lese, schaudert mich schon ganz gewaltig.

...."Hier gilt BGB, nicht Wohnrecht."....
So, so....
Alles was vermietet wird, läuft nach BGB und dessen gültiger Rechtsprechung.

...."Muß er. Wenn er kündigt, muß er nicht."....

Das ist ausdrücklich, fölliger Blödsinn und würde bedeuten, dass ein Mieter jeglicher Mieterhöhung zustimmen muß, wenn er nicht kündigt.
Wie kann man so etwas behaupten, wenn man nicht einmal die Vertragsverhältnisse kennt?
Wie wurde die Garage vermietet? Zusammen mit einer Wohnung als einheitlicher Mietvertrag oder Fremdvermietung? Wie ist der genaue Wortlaut im Vertrag über die Garage und deren Miete. Ohne solche Angaben kann sich nicht eimal ein Richter des BGH ein Urteil einer künftig zu zahlenden Mieterhöhung erlauben.


Zur weiteren Information auch folgender Link für rodima bei einheitlichem Vertrag, Garage und Wohnung:
http://www.bmgev.de/mieterecho/330/29-urteil-garage.html

Auch über Google kann man mit Suchbegriff: "Mieterhöhung Garage" unzählige Seiten zu dem Thema finden.
Ich hoffe, fürs erste geholfen zu haben.
Gruß mobbel

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