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Sylvander hat diese Frage gestellt
Mieter gestorben – was nun
Meine Mutter hat eine kleine Eigentumswohnung vermietet. Der Mieter ist ein Jahr nach Einzug vor 4 Monaten gestorben. Er war alleinstehend, erster Erbe ist offenbar sein minderjähriger Sohn, der bei der geschiedenen Mutter lebt.
Nach einem ersten Kurzkontakt meldete sich niemand mehr. Möbel sind noch alle in der Wohnung, ansonsten passiert nichts. Der Hausverwalter empfahl, einfach abzuwarten, da man bei eingehenden Mietzahlungen keine rechtliche Handhabe habe. Aber jetzt kommt kein Geld mehr. Nebenkostenabrechnung kann natürlich auch nicht gezahlt werden.
Angeblich hat der Erbe jetzt die Erbschaft ausgeschlagen – aber auch darüber gibt keine offiziellen Informationen.
Wie muß sich ein Vermieter in dieser Situation rechtlich korrekt verhalten? Es ist ja sicher nicht das erste Mal in der Menschheitsgeschichte, daß ein Mieter stirbt.
Stichwörter: des + erben + mieters + tod

2 Kommentare zu „Mieter gestorben - was nun?”

AMAyer Experte! 05.11.2008 08:20

Da können Sie wenig machen. Sie werden wohl auf den gesamten Kosten quasi "sitzen" bleiben. Das bedeutet, Sie werden nach richterlichen Beschluß die Whg auf Ihre Kosten räumen müssen, die ausbleibende Miete & NK werden Sie auch nicht für diese Zeit erhalten. Und bis zu so einem richterl. Beschluss der Räumung können schon mal 6-10 Monate vergehen.

Susanne Experte! 05.11.2008 09:15

Wenden Sie sich an das Nachlassgericht. Wird das Erbe ausgeschlagen, wird ein Nachlassverwalter eingesetzt, der sich um solche Abwicklungen kümmern muss. Wenn vorhanden, müssen auch Ihre Kosten aus der Erbmasse gedeckt werden.

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