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Schandmaul hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.
Mal Grundsätzlich wüsste ich gerne ob eine Kürzung des Mietzinses der einzige Ausgleich für einen Mangel der Mietsache (Wohnung) ist und sein und auch bleiben soll. Oder habe ich die Möglichkeit die mir entstandenen Mehraufwendungen/Kosten/Schäden erfolgreich durch eine Zivilklage erstattet zu bekommen? Besteht da Aussicht auf Erfolg oder sagen die Richter doch meist das man mit dem einbehaltenen Teil der Miete zufrieden sein soll/muß? Hat da schon jemand mit Erfahrungen gemacht? Wie ging das im Rechtsstreitfalle aus?

Beste Grüße
euer
Schandmaul
Stichwörter: mehrkosten + mietkuerzung

3 Kommentare zu „Mal Grundsätzlich zur Mietkürzung”

AMAyer Experte! 04.03.2009 13:05

Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit vom gierigen Vermieter zusätzlich zur Mietkürzung auch Schadenersatz gerichtlich zu erstreiten!

z.B. Whg verschimmelt, VM Schuld = Miete gekürzt und VM muss Umzug des Mieters zahlen

Also wenn Sie die Möglichkeit haben, gegen den gierigen VM vorzugehen, dann sollten Sie dies auch machen!!

Andreas Mayer

Schandmaul 04.03.2009 18:33

Es geht eher mal um folgenden Fall.
Es ist ein Trockenraum anteilig mitgemietet worden - dieser ist aber wegen Umbauarbeiten seit über 2 Jahren nicht zu nutzen. Die Miete wurde gekürzt seit einem Jahr. Es wurde sofort nach beginn der Bauarbeiten ein "Ausweichstellplatz" für 2 Wäscheständer (für einen 2-Personenhaushalt) auf dem Dachboden angeboten und auch von mir genutzt. Nun möchte die Vermieterin diesen "Ausweichplatz" nicht mehr anbieten ... es gab Streit mit den Nachbarn direkt unter dem Dachboden. Ab dem Zeitpunkt habe ich einen erheblichen Mehraufwand meine Wäsche trocken zu bekommen - Fahrten zur Wäscherei oder zum Waschsalon und die Kosten die dort dann entstehen. Erhöhter Wäscheverschleiß durch Trockner usw.
Diese werde ich dann wohl noch zusätzlich zur Mietkürzung einklagen müssen.
An eine Fertigstellung des Trockenraumes im Keller (wo dann kein Streit wegen Lärm mehr entstehen würde) ist nicht zu denken, die Arbeiten liegen seit 1,5 Jahren brach und werden wohl auch nicht mehr aufgenommen.
Grüße
euer
Schandmaul

Woody Profi 04.03.2009 23:24

so einfach wie oben gesagt ist der Schadensersatz nicht einzufordern. Hier müssen bestimmte Formalien beachtet werden. Ich würde auf jeden Fall vorher einen Anwalt oder den Mieterschutzverein konsultieren. Sonst geht das ganze nach hinten los.

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