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Steffson hat diese Frage gestellt
Hallo, wir sind am 01.11.2008 in unsere Mietwohnung gezogen. Es gab beim Einzug diverse Mängel in der Wohnung die schriftlich festgehalten und vom Vermieter unterschrieben wurden.
wie z. B.
- Fenster im Schlafzimmer kaputt und kann nicht genützt werden
- in der Loggia (Wintergarten) ist das Abflussrohr offen, welches mit den Rohren der Toiletten verbunden ist, dies sollte zugemacht werden, nun haben wir ca. 8 qm unnützbare Fläche da es stinkt
- wir hatten nach unserem Einzug ca. 2 Monate keinen Briefkasten da der Schlüssel verschlampt war! (behoben)
Es sind in diesem Jahr noch mehrere Mängel dazugekommen, wie z. B.
- im tiefsten Winter die Heizung nicht ging und ich hochschwanger 1 Monat in der Kälte sitzen musste, da der Monteur die Heizung nicht reparieren wollte, da der Vermieter Schulden bei ihm hatte
- das Dach hat ein Loch und wenn es regnet tropft es aus dem Dunstabzug in der Küche, wo schon eine Birne geplatzt ist und der Herd regelmäßig unter Wasser steht.
Wir haben unseren Vermieter über alle Punkte informiert, bis jetzt wurde noch nichts behoben! Wir haben uns jetzt eine andere Wohnung gesucht, allerdings wird die zum 01.11. frei. Wir haben aber eine 3 monatige Kündigungsfrist also können wir erst zum 01.01. ausziehen, ferner wir keinen Nachmieter gefunden haben, dies wollen wir aber nicht. Können wir dem Vermieter die Pistole auf die Brust setzen und sagen, dass wir zum 01.11. ausziehen wollen, ohne selber einen Nachmieter zu suchen? Er war bis jetzt auch sehr dreist, hat jeden Monat pünktlich seine Miete kassiert und sich um nichts gekümmert. Wir haben jetzt Angst, dass wir unsere Kaution nie wieder sehen werden! Wie können wir vorgehen?

1 Kommentar zu „Mängel nicht behoben, trotzdem nachmieter suchen?”

Berthelstal Experte! 08.09.2009 07:35

Eine fristlose Kündigung ist nur wegen schwerwiegender Mängel am Mietverhältnis möglich.
Der Zustand Ihre Wohnung wird da nicht ganz ausreichen.
Da Sie bereits 1 Jahr diese Wohnung nutzen und die Mängel Ihnen auch schon geraume Zeit bekannt sind, war genügend Zeit um eine fristgemäße Kündigung vorzunehmen.
Jetzt jedoch hat es den Anschein, dass Sie aufgrund einer gefundenen anderen Wohnung möglichst schnell ausziehen wollen, um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden.
Da bleibt Ihnen am Ende nur das Gespräch mit dem Vermieter.

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