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MeckRain hat diese Frage gestellt
Ich bewohne eine Mietwohnung (3.Etage) in einem 4-Etagen Wohnblock Bj. 1962. Die Wohnung über mir steht seit geraumer Zeit leer. Die Wärme aus meiner Wohnung zieht nahezu ungehindert in die leerstehende Wohnung über mir, so dass ich quasi 2 Wohnungen heizen muß, wenn ich es Warm haben möchte. Gibt es eine Regelung, evtl. speziell für solche Fälle, wonach leerstehende Wohnungen (vom Vermieter) auf eine bestimmte Temp. beheizt werden müssen?

9 Kommentare zu „leerstehende Nachbarwohnung mit heizen?”

Forseti Experte! 14.12.2011 17:14

Gibt es eine Regelung, evtl. speziell für solche Fälle, wonach leerstehende Wohnungen (vom Vermieter) auf eine bestimmte Temp. beheizt werden müssen?

Ist mir nicht bekannt. Aber der Vermieter wird aus eigenem Interesse ein Zufrieren der Heizung verhindern.

MeckRain 14.12.2011 18:26

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Gefahr des Zufrierens der Heizung ist wohl nicht gegeben, da die Wärme ja praktisch ungehindert von meiner in die über meiner Wohnung liegenden strömen kann. Mir geht es um die mir entstehenden Mehrkosten, da ich praktisch 2 Wohnungen heizen muß.

Berthelstal Experte! 14.12.2011 19:02

Sie müssen leider den erhöhten Verbrauch in Kauf nehmen. Wie sollte den auch der Verbrauch sonst gemessen werden.
Wenn Sie z.B. im Winter mehrere Wochen verreist wären und die Heizung bis zum Gefrierschutz herabgeregelt hätten, würde sich Ihr "Unter"mieter auch darauf berufen können.
Wie soll den dann Ihr Vermieter Ihre Wohnung auf den Normalwärmezustand bringen und dafür noch die Kosten übernehmen ?

Also mal ein klein wenig nachdenken; da kann man dann schon mal auf neue Erkenntnisse gelangen.

MeckRain 14.12.2011 19:53

Danke für Ihre arrogante Antwort. Mag sein, dass ich das hinnehmen muß. Dann ist das eben so. Allerdings denke ich, es macht schon einen Unterschied, ob man mal "in Urlaub ist" oder der Zustand sich über mehrere Jahre hinzieht. In meinem Fall seit Winter 06/07. Wenn sie sich ganz doll Mühe geben, dann können sie`s vielleicht sogar verstehen, dass ich hier mal angefragt habe.
Tschüß

data100data100 Profi 15.12.2011 00:35

Eins ist auf jeden Fall auch wichtig. Die Kosten der leeren Wohung muss der Vermieter selbst tragen und dürfen nicht auf die Nebenkostenabrechnung drauf geschlagenn werden !

Berthelstal Experte! 15.12.2011 07:10

Lieber @MeckRain
Ebenfalls ein Dankeschön für Ihre Rückantwort. Ich habe mir "ganz doll Mühe" gegeben um Ihre Frage zu verstehen.
Mein Beispiel mag für Sie als toleranten Menschen nicht ganz passend sein; jedoch versuch' ich es mal mit dem Mieter im obersten Geschoß. Dieser muß auch den ganzen Himmel mit heizen.
Ihnen bleibt also nach 5 Jahren der Ungewißheit nur sich um eine andere Bleibe zu kümmern.

MeckRain 15.12.2011 17:13

Lieber @Berthelstal,
bitte, bitte geben Sie sich keine Mühe mehr. Ihre Ratschläge sind genauso Hirn- wie Nutzlos. Ich muß Ihnen das in aller Deutlichkeit so sagen. Ein letzter Hinweis: Dächer sind für gewöhnlich isoliert.
adios

MeckRain 15.12.2011 17:16

Herzlichen Dank an @data100data100!

meli-lou aktiver Benutzer 18.12.2011 17:45

Also zwischen Ihrer Wohnung und der oberen wird ja auch ne Wand sein, die hält ja auch die Wärme, es klingt grad so als würde Ihnen die Decke fehlen, dass die "ganze Wärme ungehindert nach oben strömt".
Die Decke hat bestimmt auch nicht mehr oder weniger Dämmfunktion als ein durchschnittlicher Dachspeicher, der z.B. über vielen Wohnungen liegt.

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