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Lebensmittelmotten festgestellt, Auszug in einem Monat - soll ich den Vermieter informieren?

 MartinG hat diese Frage am 19.09.2011 gestellt
Hallo,
ich habe festgestellt, dass sich in meiner Küche Lebensmittelmotten tümmeln. Ich habe darauf hin alle Lebensmittel außerhalb des Kühlschrankes weggeworfen und die Schränke untersucht. Ich konnte viele Biester ausfindig machen und habe die Schränke mit Essig abgewaschen. Da ich in einem Monat ausziehe, frage ich mich ob ich den Vermieter informieren soll? Es könnte doch sein, dass sich das Problem von selbst löst. Bloß ich habe bedenken, dass das Problem in wenigen Monaten wieder entsteht, wenn zB in der Wohnung geheizt wird und die Motten aktiv werden. Was würden sie tun?

4 Kommentare zu „Lebensmittelmotten festgestellt, Auszug in einem Monat - soll ich den Vermieter informieren?”

 Bladder Experte!
19.09.2011 10:56

Sie sind als Mieter verpflichtet einen Ungezieferbefall, zumindest dem Vermieter, zu melden.

 edy Experte!
19.09.2011 12:52

Hallo MartinG ,

dieses Problem hatte ich auch schon in meiner Wohnung.
Nach ausfindig machen der
Ursache waren nach ca. 1 Woche alle Motten verschwunden.
Also abwarten.

lg
edy

 edy Experte!
19.09.2011 12:52

Hallo MartinG ,

dieses Problem hatte ich auch schon in meiner Wohnung.
Nach ausfindig machen der
Ursache waren nach ca. 1 Woche alle Motten verschwunden.
Also abwarten.

lg
edy

 Bladder Experte!
19.09.2011 13:51

Ungezieferbefall - Anzeigepflicht (LG Hamburg Urteil v. 9. März 1999)

Also Vorsicht mit Ratschlägen in Unkenntnis der Situation. Der Mieter ist haftbar bei Folgeschäden.

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