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Blackhawk50000 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe mal eine Frage ob Herr X sich richtig verhält.

Herr X wohnt in einer kleinen Wohnung mit Balkon zur Südseite im obersten 4. Stock des Hauses. Die Wände sind recht gut schallisoliert und mal hört nur sehr Wenig. Der Balkon ist durchgängig und die Nachbarn könnten von überall, überall hin laufen. Die komplette Südliche Wand ist ein riesengroßes Fenster und eine große Balkontür. Und (weil es vielleicht wichtig sein könnte) Die Balkontür von Herr X ist auf der linken Seite der Wand. Die Nachbarin Frau W Wohnt links von ihm und hat ihre Balkontür auf der rechten Seite. Der neue Nachbar Herr N wohnt rechts von Herr X und hat seine Balkontür ebenfalls auf der rechten Seite. Nun ist Herr X auf dem folgenden Momentanen Stand mit folgender Hintergrundgeschichte:

Herr X verstand sich mal sehr gut mit Frau W, bis Frau W moralisch nicht mit dem Hobby, welches Herr X pflegte, zurechtkam. Die beiden verstritten sich und Frau W hatte eine Zeit (letzten Sommer) nichts anderes zu tun als Herrn X mit Mutwillen durch laute Musik, platzende Ballons, Trompetenspiel usw. mitten in der nach (meist gegen 01:00 Uhr) zu wecken. Die Balkontür stand, wie auch in diesem Sommer, die ganze Nacht offen, um wenigstens etwas Abkühlung zu erhalten.
Herr X wahrte die Ruhe um die Lage nicht zu verschlimmern und um des einigermaßen guten Friedens willen.

Herr X wohnt nun schon seit 4 Jahren dort, und schaut abends immer in ZIMMERLAUTSTÄRKE Fernsehen. Dies allerdings bei offener Balkontür im Sommer (wegen der frischen Luft und unerträglichen Wärme). Wenn Frau W spät abends nach Hause kommt, öffnet sie natürlich ebenfalls sofort ihre Balkontür (verständlich) und legt sich kurz darauf schlafen. Da Herr X aber immer noch in ZIMMERLAUTSTÄRKE Fernsehen schaut, beide Balkontüren offen sind, und Frau W alles aus hat und schlafen möchte, ist es klar, dass sie etwas vom TV-Programm von Herrn X mitbekommt. Worüber sie sich vor kurzem per Brüller über den Balkon beschwerte.

Hier eine kurze Frage: Verhält sich Herr X wirklich falsch? Ist die Zimmerlautstärke auch bei geöffnetem Balkon rechtskräftig?

Weiter in der Geschichte.
Herr X kam gestern (Einem Sonntag um genau 14 Uhr) nach einem anstrengenden Wochenende nach Hause und hörte schon auf dem Parkplatz extrem laute Musik von Frau W aus dem 4. Stock. (Hier angemerkt: Auch diesbezüglich blieb Herr X sehr sehr lange ruhig da Frau W sehr oft bei offenem Balkon ihre Musik extrem laut aufdreht. Ungeachtet von Mittagsruhezeiten und Sonn- und Feiertagen)
Herr X wollte nichts anderes als eine Mütze voll Mittagsschlaf tanken und Klopfte einmal feste gegen Frau W's Tür um ihr zu signalisieren, sie solle doch bitte die Musik etwas leiser stellen, da selbst bei geschlossener Balkontür von Herrn X noch jeder schief gesungene Ton von Frau W wahrnehmbar war.
Diese stellt wider Erwarten die Musik tatsächlich leise. Allerdings nur um 2 Sekunden später böse blickend vor der Tür vom Herrn X zu stehen um zu fragen, ob das klopfen der lauten Musik galt. Als Herr X diese Frage mit "Ja" beantwortete, entgegnete Frau W bereits in ihre Wohnung verschwindend, dass Herr X doch gefälligst die Balkontür schließen sollte.
Im Anschluss wurde die Musik wieder laut gestellt.

Wieder hierzu eine Frage. Wer hat sich dieses Mal richtig verhalten? Bleibt Herr X zu lange ruhig? Sollte er weiterhin ruhig bleiben?

Nun hat Herr X auch noch einen neuen Nachbarn, Herr N, der sich seit gut 2 Monaten bemerkbar macht. Mit Diesem hat Herr X noch nie ein Wort wechseln können da dieser recht schüchtern zu sein scheint. Aber so weit so gut.
Herr N scheint ein recht Ruhiger Nachbar zu sein, der aber ebenfalls immer sehr spät nach Hause kommt. So gegen 23:30 Uhr.
Seine Angewohnheiten beim "nach Hause kommen" konnte Herr X schon sehr genau studieren.
Balkontür aufreißen -> Schuhe mit einem Lauten knall auf dem Balkon stellen -> Ein oder 2 Stühle auf dem Laminatboden laut schabend herum schieben -> lautlos etwas essen -> in Zimmerlautstärke fernsehen (kein Problem für Herrn X) -> mit einem lauten elektrischen Aufblasgerät eine Luftmatratze aufblasen.
Es sei ab dieser Stelle angemerkt, dass Herr X keineswegs wie ein Adler alles hören möchte um provozieren zu können. Viel mehr bemerkt Herr X dieses "nach Hause komm" - Ritual weil die "ich bin gleich jeden Moment eingeschlafen" - Phase, durch eines dieser lauten Geräusche unterbrochen wird.

Wie sollte sich Herr X diesbezüglich verhalten? Einen freundlichen Hinweis, die Luftmatratze lange vorher aufzupumpen, die Schuhe langsam auf den Balkon zu legen und die Stühle beim Herrumschieben anzuheben?

Viele Grüße, und danke für die Geduld =)
Sollte noch etwas unklar sein, stehe ich natürlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

4 Kommentare zu „Lärm - Zimmerlautstärke - Balkon?”

forsetis Experte! 31.07.2012 16:29

Ich habe nur ein Wort gelesen, nämlich moralisch, das reichte mir. In Forum ist keine Plattform um Romane oder Aufsätze zu veröffentlichen. Hier werden kurze Fragen gestellt, dann klappt das auch mit den Antworten.

Blackhawk50000 31.07.2012 16:36

Okay, dann versuchen wir es wirklich mal kurz und knapp.

Kann man dem herrn X an bein pissen, wenn er bei heißem Wetter und offener Balkontür in leiser Zimmerlautstärke Fernsieht ?

forsetis Experte! 31.07.2012 17:26

Wenn es denn tatsächlich nur Zimmerlautstärke ist, dann gehört das zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Blackhawk50000 31.07.2012 19:34

Will also heißen, wenn Frau W denn herrn X wutentbrannt auffordert, doch die Balkontür abends zu schließen und aus der Wohnung eine Sauna zu machen, nur weil Herr X die Frau W um einhaltung der Mittagsruhe am Sonntag gebeten hat, kann Herr X diese aufforderung getrost ignorieren...

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