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xXDreamcatcherXx hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
folgendes, derzeit wohne ich als Untermieter in einer 2 Zimmer-Wohnung die ich für 9 monate benutzen darf während der eigentliche Mieter in Afrika ist.
Mietvertrag ist mit dem Mieter und mir rechtskonform unterzeichnet worden.

Jetzt zum eigentlichen Problem. Da ich das zweite Zimmer nicht nutze habe ich es einer Bekannten überlassen, sie zahlt die Miete in bar und ist nicht im Untermietvertrag mit dem Mieter verzeichnet. Auch ich habe keinen Mietvertrag mit der Bekannten unterschrieben. Jett möchte ich das diese Person das Zimmer zum Ende des Monats verlässt (Sie hat ja die Miete für den laufenden Monat schon gezahlt).
Muss ich ihr gegenüber irgendwelche Kündigungsfristen einhalten oder könnte ich sagen das Sie schon morgen raus muss?
Sie meint das sie bis zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zimmer bleiben darf, stimmt das?

4 Kommentare zu „Kein Mietvertrag, hat eine Person trotzdem Anspruch in der Wohnung zu bleiben?”

forsetis Experte! 12.02.2014 16:50

Sie sollten sich zuerst einmal Gedanken darüber machen, ob Sie das Zimmer überhaupt vermieten durften. Ich denke, dass der Hauptmieter keine Erlaubnis dazu gegeben hat. Erst wenn das geklärt ist, könnte man die Angelegenheit weiter überdenken.

xXDreamcatcherXx 12.02.2014 19:18

ist abgeklärt mit dem vermieter ;-)

Alanne 16.02.2014 19:08

Wenn es kein möbiliertes Zimmer ist, beträgt die Frist 3 Monate.
Beim möblierten Zimmer 14 Tage zum Monatsende

feuersonne aktiver Benutzer 07.05.2014 02:24

Das nächste mal bitte mit Mietvertrag vermieten, alles andere ist rechtlich ungültig: http://www.aktuelle-bauzinsen.info/mietvertrag-generator/

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