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zlarz hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe zum 31.12.2008 meine Wohnung zur Zufriedenheit meines Vermieters zurückübergeben.
Von meinen 1600 € Kaution behielt er sich aber 580€ ein. Mit der Begründung die im Juni anstehende Wasserablesung wegen der Nebenkosten abzurechnen. Die Restzahlug sollte danach an mich erfolgen. Nun ist es schon August, der Vermieter ist nicht erreichbar und ich habe noch keine Antwort über den Verbleib meines Geldes erhalten. Ist sein Verhalten zulässig? Wann muss ich welche Schritte anstoßen? 580€ sind nun nicht wirklich ein Streitwert, bei dem es sich lohnt einen Anwalt oder vergleichbares einzuschalten.

Über eine baldige Antwort würde ich mehr sehr freuen.

0 Kommentare zu „Kautionsrückzahlung”

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