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hansbrimsen hat diese Frage gestellt
Ich ziehe demnächst um. Mein zukünftiger Vermieter teilte mir mit, ich würde den gegengezeichneten Mietvertrag erst nach Überweisung der Kaution erhalten. Ist dies zulässig ? Meiner Meinung nach erfolgt jegliche Bezahlung von Kaution/Provision erst nach Erhalt des von beiden Seiten unterschriebenen Vertrags.
Stichwörter: mietkaution

0 Kommentare zu „Kautionsbezahlung vor Erhalt des Mietvertrags ?”

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