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MiSa hat diese Frage gestellt
Guten Morgen zusammen :-)

Folgendes Problem ist bei mir aufgetreten:

Seit dem Wochenende bin ich in einer neuen Wohnung. Der Vermieter ist gleich geblieben, nur die Räumlichkeiten haben gewechselt.
Von der alten Wohnung wurde eine Kaution von 320,- € übernommen, weitere 180,- € soll ich nun noch nachzahlen, da die Kaution für die neue Wohnung insgesamt 500,- € beträgt.
Im Grunde kein Problem jedoch sind folgende Dinge zu beanstanden...
Küche: Schranktür fehlt (will er noch anbringen); Küchenleiste fehlt (will er auch anbringen)
Hausflur: total verdreckt aufgrund des Mieters unter mir; Klingelanlage im gesamten Haus defekt durch falsche Anbringung eines Briefkastens
Wohnungsflur: Türsprechanlage in Einzelteile zerlegt (will er noch machen)
Badezimmer: Türrahmen bzw. Schloss defekt UND soeben gemerkt der Wasserbeuler (duschen bei 2 Crad kaltem Wasser ist nicht toll!!!)
Schlafzimmer: Balkontür mit Riss

Das sind jetzt die Mängel die mir direkt einfallen in meiner neuen Wohnung in der ich seit dem Wochenende wohne!
Er hingegen möchte jedoch, dass ich meine alte Wohnung auch noch renoviere, in der nie, trotz mehrmaligen Hinweisen, der Boden gewächselt wurde und Schimmel vorhanden war!

Meine Frage nun ist: Aufgrund der akuten Mängel in meiner jetztigen Wohnung, darf ich die anfallende Restkaution von 180,- € einbehalten, bis die Mängel behoben sind? Oder darf ich gar die Miete kürzen bis alles behoben wurde?

Danke schon mal für die kommenden Antworten.

Lg
MiSa

2 Kommentare zu „Kaution einbehalten oder Miete kürzen?”

Berthelstal Experte! 16.11.2009 10:06

Sie dürfen weder die Kaution noch die Miete kürzen. Sie haben diese Wohnung, trotz offensichtlicher Mängel, so übernommen und diesen Zustand akzeptiert. Wenn Sie so eine Bruchbude für billiges Geld mieten, dann ist es so.
Mietminderung können Sie nur bei verdeckten Mängeln geltend machen oder wenn diese Mängel während Ihrer Mietzeit neu auftreten.

MiSa 16.11.2009 15:55

Moment, so einfach kann es aber nicht sein.

Der Mietvertrag selber läuft nämlich erst ab 1.12.2009.
Aufgrund der Tatsache, dass die Wohnung leer stand und der weiteren Tatsache, dass für meine alte Wohnung bereits ein Nachmieter direkt zur Verfügung stand, kamen wir zu der Vereinbahrung, dass jetzt zum 15.11. schon der Umzug erfolgt.

Die Mängel SOLLTEN bis dahin behoben sein, so war die Übereinkunft.
Des Weiteren war der defekte Durchlauferhitzer des Wassers uns NICHT bekannt, was ja, wie Sie sagen, ein versteckter Mangel sein müsste.
Und was heißt hier Bruchbude für billiges Geld...
Meiner Meinung nach sind 800 € Warmmiete nicht gerade wenig Geld...

Also, infolge der Tatsache das uns Versprochen wurde, die Mängel rechtzeitig zu beheben und ein weiterer Defekt, der Durchlauferhitzer, aufgetaucht ist, besteht da die Möglichkeit zumindest diese Restkaution so lange einzubehalten, bis alle Mängel beseitigt wurden?

Lg
MiSa

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