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karatasch hat diese Frage gestellt
Ich hätte eine Frage.. Ich bewohne ein möbliertes Zimmer in einem 2-familienhaus, das durch eine abschliessbare Tür von dem Rest des hauses getrennt ist,seine eigene Wohnküche und Santäranlagen besitzt..
Der Vermieter wohnt mit seiner Familie in demselben haus aber nicht in derselben Wohnung.

Meine Frage ist:
-wie lang ist die Kündigungsfrist in diesem fall?
-Muss er eine Kündigung begründen ?
-hat er das Recht ,einen zweit-schlüssel zu besitzen, ohne mich davor gefragt zu haben?
Kann ich ihn auffordern, den schlüssel mir auszuhändigen?
Ich bedanke mich im Voraus,wünsche noch einen schönen tag.

1 Kommentar zu „Kündigunsfrist bei möblierter Wohnung im 2 Familenhaus”

Berthelstal Experte! 28.08.2009 06:11

Hier gelten die gleichen Regeln wie für eine in sich abgeschlossene Wohnung. Es ist egal aus wieviel Zimmern die Wohnung besteht.
Die Kündigungsfrist ist variabel und kann aufgrund Ihrer Angaben nicht beurteilt werden.
Eine Begründung ist auf jeden Fall erforderlich.
Fordern Sie den Zweitschlüssel von Ihm, er darf keinen besitzen. Notfalls wechseln Sie das Schloß, heben Sie das alte Schloß auf, um bei Auszug den alten Zustand wiederherzustellen

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