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johnnyflash hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir wohnen seit Sept. 2010 in einer 90,5 m² großen WG.

In unserem Mietvertrag ist eine Vorrauszahlung auf die Betriebskosten in Höhe von 124 Euro vereinbart.

Als gestern die erste Nebenkostenabrechnung kam, staunten wir nicht schlecht: Die tatsächlichen Betriebskosten belaufen sich auf den Monat gerechnet auf etwa 205 Euro.

Das ist eine Abweichung von mehr als 60%. Ist das legitim?
Für mich klingt das eher so als wollte der Vermieter zum Vertragsabschluss den Mietpreis geringer erscheinen lassen als er tatsächich ist.

Wohl gemerkt: Es geht hier lediglich um die Betriebskosten, nicht um Verbrauchskosten wie Wasser und Heizung. Diese müssen doch wesentlich genauer abschätzbar sein, zumal wir erst im 3. Quartal 2010 eingezogen sind.

Liebe Grüße!

1 Kommentar zu „Hohe Betriebskostensteigerung legitim?”

Forseti Experte! 15.12.2011 10:15

Ja, das ist so erlaubt. Ihr Vermieter hätte auch keine Vorauszahlung verlangen müssen und die ganzen Betriebskosten auf einmal abrechnen dürfen. Nur überhöhte Vorauszahlungen darf er nicht verlangen.

http://www.palm-bonn.de/nebenkosten.htm

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn25032004b.htm

Wie Sie sehen, hat sich der BGH auch mit dem Thema beschäftigt und dem Vermieter Recht gegeben.

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