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Heinz-Herbert hat diese Frage gestellt
Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus. Rund um das Haus befindet sich ein Garten/Rasen von dem jede der zwei Mietparteien ein definiertes Stückchen zur Verfügung hat. Des Weiteren gibt es noch einen gepflasterten Parkplatz mit Auffahrt. Dieser ist über einen Bewegungsmelder und Lampe ausreichend beleuchtet.
Diese Lampe kann von unserem Nachbarn ausgeschaltet werden.
Und da beginnt unser Problem. Denn dies macht er nach Belieben. Manchmal "stolpern" wir nachts über den unbeleuchteten Hof, manchmal morgens, dann funktioniert die Lampe wieder ein paar Tage.
Ich habe bisher drei Gespräche mit unseren Nachbarn geführt, jedesmal gab es eine andere Ausrede, zu teuer, ihn stört das Licht, wenn nachts mal eine Katze langläuft usw.
Er schaltet wie es ihm passt.
Den Vermieter habe ich bisher noch nicht informiert (hatte die Hoffnung man kann das unter sich klären).
Werd wohl aber nicht drumrum kommen.
Aber erst wollte ich mich über die Rechtslage schlau machen, denn eine Aussprache zwischen den Mietparteien und den Vermietern zu einem anderen Thema war grauenvoll. Der Nachbar saß am Tisch sagte kein Wort und der Vermieter wusste nicht so recht, was das ganze sollte. Das befürchte ich jetzt auch.
Also habe ich ein Recht (wenn ja welches, wo steht das), dass ich jederzeit, wenn ich den Hof betrete das Licht nutzen kann. Es brennt ja nicht dauerhaft sondern wird über dem Bewegungsmelder geschaltet.

Vielen Dank schon mal im Voraus.

3 Kommentare zu „Hofbeleuchtung”

edy Experte! 17.11.2009 16:48

Hallo Heinz.Herbert,
hier ein LInk:
http://www.recht.rosteck.biz/informationstext.php?n=152

Mich persönlich stören auch diese Bewegungsmelder.Eine Möglichkeit wäre
ein Treppenhausautomat bei dem die
Lampe eine voreingestellte Anzahl von
Minuten brennt.Oder wie sieht es mit mit
einer sogennanten Sparbirne aus?
oder eine Lampe die man mit Fernbedienung ein/ausschalten kann?

lg
edy


Berthelstal Experte! 17.11.2009 17:13

Ihre Frage kommt mir bekannt vor.
Vorschlag: Setzen Sie sich mit den beiden Anderen zusammen und prüfen einen neuen Standort der Beleuchtung. Ich denke da bestimmt, das sich was finden läßt. Nach dem "Recht" sollte man immer errst zuletzt rufen.

bitteumrat Experte! 18.11.2009 15:26

Ich würde mir im Baumarkt eine einfache Aussenleuchte mit Bewegunsmelder für 19,95 € kaufen und die draussen anbringen. Die gibt es für 25-40 € auch mit Akku's. Dann bräuchtet ihr kein Kabel legen.

Euer Vermieter hätte da sicher nichts gegen :)

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