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Paschmalu hat diese Frage gestellt
Hallo, ich hoffe hier kann man jemand weiterhelfen.
Ich habe zwar schon ein bisschen recherchiert aber im Endeffekt habe ich doch immer andere Informationen.
Also, ich wohne seit in einem Untermietzimmer, in welchem die Möbel VON MIR sind. In Bad und Küche ist die Einrichtung von meinem Hauptmieter. Der Hauptmieter wohnt auch dauerhaft in der selben Wohnung.
Nun ist einiges vorgefallen und unsere Differenzen nicht mehr zu kitten.
Ich habe deswegen vor, zum 1. August auszuziehen.
Nun hat sie mir aber eine Kündigung mit sofortiger Wirkung handschriftlich geschrieben und mir vors Zimmer gelegt.
Im Mietvertrag haben wir eine Kündigungsfrist von einem Monat stehen, d.h. also Mitte Juli.
Ich kann aber aus diversen Gründen nicht in dieser Zeit ausziehen, sondern erst zwei Wochen später.
Nun habe ich folgende Fragen , ich freue mich wenn mir jemand helfen kann, wie die Rechtslage aussieht.
1) Kann ein Hauptmieter dem Untermieter ohne Angabe von Gründen kündigen? (persönliche Differenzen sind doch kein Grund?)
2)Was geschieht wenn ich die Kündigung erstmal nicht unterschreibe und falls ich den Juli einfach aussitzen würde?Welche Rechte hat dann mein Hauptmieter? Darf sie das Schloss auswechseln?(Das drohte sie mir!!)
Ich bitte um Hilfe.
Vielen Dank

3 Kommentare zu „Hilfe dringend benötigt wegen Kündigung!!”

Berthelstal Experte! 10.06.2010 09:50

Eine Kündigung seitens des anderen Vertragspartners müssen Sie nicht unterschreiben, da sie eine einseitige Willenserklärung ist und nicht "genehmigt" werden muß.

Aus Mietrechtslexikon:
Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB). Der Vermieter "bewohnt" die Wohnung auch dann, wenn er sich selbst nicht ständig dort aufhält (LG Berlin GE 80, 160).

Wenn Sie trotzem nicht pünktlich ausziehen, kann das logischerweise Konsequenzen nach sich ziehen.

Paschmalu 10.06.2010 09:59

Aber muss sie denn Gründe angeben?
ich dachte der Hauptmieter hat die selben Rechte und Pflichten(also Angabe von Gründen) gegenüber dem Untermieter wie ein Vermieter gegenüber seinem Hauptmieter?

Balkonexperte Experte! 10.06.2010 13:16

Da dieses Zimmer unmöbliert vermietet wurde gilt die Kündigungsfrist für Wohnraum. Und die beträgt 3 Monate.

Näheres finden Sie hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Meinem-Untermieter-k%C3%BCndigen-K%C3%BCndigungsfrist-__f45900.html

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