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Monarch hat diese Frage gestellt
Hallo.
Wir sind letztens Jahr im September in eine Dachgeschosswohnung gezogen und haben jetzt die Abrechnung bekommen. Mir scheint diese aber etwas hoch, bzw. versteh ich die Anteilsberechnung der Gesamtkosten nicht ganz. Habs mal gescannt:
http://img508.imageshack.us/img508/7291/abrechnungseite1.jpg /> http://img51.imageshack.us/img51/6036/abrechnungseite2.jpg /> http://img35.imageshack.us/img35/7692/abrechnungseite3.jpg />
Ist das alles realistisch ? Also viel haben wir nicht geheizt :)
Danke schonmal :)

6 Kommentare zu „Heiztkosten zu hoch?”

Monarch 19.10.2010 22:25

Hier nochmal n Link zu allen Seiten in Einem ;)
http://img51.imageshack.us/g/abrechnungseite2.jpg/

edy Experte! 19.10.2010 22:30

Hallo Monarch,
Wie groß ist denn die Wohnung?

lg
edy

Monarch 19.10.2010 22:38

Hi,
49m²
Ist eine 1 Zimmer Wohnung, wo hauptsächlich in dem großen Zimmer ( ca 30 m² ) geheizt wird.

Berthelstal Experte! 19.10.2010 23:10

Ob realistisch oder nicht kann hier nicht beurteilt werden
Falsch ist die Erhebung der Nutzerwechselgebühr, diese ist vom Vermieter zu tragen.
Alles andere werden können Sie selbst anhand der übersichtlichen Abrechung prüfen. Anleitung darüber wurde Ihnen mitgeteilt bzw. und finden Sie im Internet.
Da müssen Sie schon mal selbst Hand anlegen und das Köpfchen schon mal ein wenig anstrengen. Nur wenn Sie sich das selbst erarbeiten werden Sie zufrieden sein. Hier ist kein Betriebskostennachrechnungsinstitut, sondern es können Ihnen lediglich nur Hinweise gegeben werden.

mono Experte! 20.10.2010 10:56

Die Berechnung an sich ist korrekt.

Die anteiligen Heizkosten für den Nutzungszeitraum sind nicht unrealistisch. Sie haben lediglich die heizstarken Monate in der Wohnung gewohnt. D.h., dass Sie für das betreffende Jahr lediglich 4 Voauszahlungen geleistet haben. Die Vorauszahlungen sind aber ein Durchschnittswert für das gesamte Abrechnungsjahr - der Abrechnungsbetrag daher nicht ungewöhnlich.

Ansonsten kann hier nicht viel überprüft werden. Relevant sind die abgelesenen Vebräuche - wir können hier aber nicht beurteilen, ob dies korrekt erfolgt ist.

Zur Nutzerwechselgebühr lässt sich noch sagen, dass diese grds. nicht umlegbar ist. Sollte dies mit Ihnen allerdings vertraglich vereinbart sein, so hat das seine Richtigkeit.

Für Sie gilt es nun zu überprüfen, ob die abgelesenen Zählerstände richtig in die Abrechnung übernommen wurden.

Monarch 20.10.2010 11:26

Okay,
danke für die Antworten.
Ich werd das mit der Nutzerwechselgebühr dann nochmal im Vertrag nachschauen.

Danke nochmals :)

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