gefragt von littlehulk am 13.05.2008
Heißwasser
Wir haben in unserer Wohnung eine Gastherme, die Warmwasser und Heizung versorgt. Nun ist uns beim Einbau der Küche aufgefallen, dass es dort nur einen Kaltwasseranschluß gibt, d.h. wir benötigen noch einen Durchlauferhitzer um Heißwasser in der Küche zu haben.Meine Frage: ist der Vermieter verpflichtet, auch in der Küche Heißwasser zu stellen, oder müssen wir den Durchlauferhitzer selber bezahlen, da wir die Wohnung wie besehen angemietet haben?
Antworten
antwort von Susanne am 14.05.2008
Genau! Gemietet wie gesehen bzw. der vertragsgemässe Zustand. Das ist aber m.W. der Regelzustand, es sei denn, das gesamte Haus ist an Fernwärme angeschlossen oder heizt Wasser anders aber zentral auf.
