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Disicia hat diese Frage gestellt
Ich hoffe, mir kann jemad weiterhelfen, ob dies rechtens ist:
Im letzten Jahr habe ich für Hausmeister und Gartenpflege jeweils 60 Euro bezahlt. In diesem Jahr stehen dort als Position jeweils 360 Euro, also satte 600 Euro mehr. anstatt 180 Euro wieder zu bekommen, soll ich nun insgesamt 180 Euro nachzahlen.
Nebenbei sei gemerkt, dass der Garten nur einmal im Jahr durch eine Firma gepflegt wird und ansosnten ziemlich verwahrlost aussieht. Einen Hausmeister haben wir auch noch nie kennen gelernt. Bei Problemen wenden wir uns an die Tochter, die nebanan wohnt und die hin und wieder auch mal Unkraut jätet, also vermutlich der "heimliche Hausmeister" ist.
Auf meine Anfrage hin hat der Vermieter geantwortet:
Ich kann Ihnen die von mir vorgelegten Auslagen gerne spezifizieren:
2008 2009

Wasser € 269,95 € 676,13
Schmutzwasser € 208,50 € 436,30

Gartenpflege € 1.194,76 € 2.047,97
Hauswart € 360,00 € 360,00

Die erheblichen Preissteigerungen kann ich leider nicht beeinflussen.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt, habe ich die Hauswartkosten in diesem Jahr zu 100% auf die Mietparteien anteilig umgelegt. Wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind muss ich das zur Kenntnis nehmen.

Belege, wie die Kosten auf die einzelnen Mieter umgelegt werden, hat er nicht vorgelegt.

Frage also: Ist er berechtigt ohne vorherige Information eine Preissteigerung von 500 prozent einfach so zu verlangen?

Viele Dank für die Antworten

5 Kommentare zu „Hauswart und Gartenpflege kosten um jeweils 500 % erhöht”

Berthelstal Experte! 06.02.2010 08:13

Überprüfen Sie die Belege, welcher der Rechnung zugrunde liegen. Ausführlich zu diesem Thema:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/bk_abrechnung.htm

Goldfisch 07.02.2010 01:33

Hallo.

Dein Vermieter muß, ob er will oder nicht dir alle Belege zur Einsicht und Prüfung vorlegen. Es hat weder mit 500 % noch mit irgendwelchen Zahlen zu tun. Lass dich nicht mit fadenscheinigen Antworten abfinden, und drohe ihm mit einem Rechtsanwalt. Sollst mal sehen wie der seinen Ar.... in Bewegung setzt und entweder auf die Mehrkosten verzichtet, oder die Belege beibringt.
Bevor er eine solche Preissteigerung in Anrechnung bringt, muß er den Mieter aber auch informieren. Gehe zum Mieterschutzverein, ( obwohl der längst nicht mehr das ist was er mal war ) Darüber hinaus hilft auch Stiftung Warentest. Natürlich auch gegen Bares. Die haben auch Rechtsberatungen in ihren örtlichen Büros. Ob der ominöse Hausmeister die Tochter des Eigentümers ist, spielt keine Rolle. Auch diese muß nicht umsonst arbeiten. Nur...... muß dein Vermieter den Namen des Hausmeisters benennen !

Viel Glück, und lass dich nicht unterkriegen. Dein Vermieter hat schon jetzt die Ar....karte.

Klaus

Goldfisch 07.02.2010 01:49

@Berthelstal

Disicia hat doch ganz eindeutig mitgeteilt das der Vermieter keine Belege vorweisen konnte. Was soll dann der Hinweis das Belege überprüft werden sollen, die nicht vorhanden sind. Blödsinn.

edy Experte! 07.02.2010 10:36

Hallo Goldfisch,
Frage :wo hat Disicia ganz eindeutig mit-
geteilt ?
"Belege, wie die Kosten auf die einzelnen Mieter umgelegt werden, hat er nicht vorgelegt. "
heiß doch nicht, das er sie nicht vorlegen kann.
dann Stiftung Warentest:
Nenne mir bitte eine Adresse von örtlichen
Büros.
Was soll denn eigentlich deine Agressivität ?


lg
edy


Berthelstal Experte! 07.02.2010 12:48

Wo viel Ar...., wenig Anderes.

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