Susanne
29.01.2009 07:22
Die Hausmeisterkosten sind dann umlagefähig, wenn es in Deinem Mietvertrag vereinbart ist. Dabei müssten entweder:
-die Position Hausmeister bei den NK-Positionen auftauchen
-sich der MV auf die II.Berechnungsverordnung §27 beziehen(bei älteren MV)
-oder sich auf die Betriebskostenverordnung beziehen.
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