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callme hat diese Frage gestellt
Hallo

Person A wohnt seit einem halben Jahr bei Person B zur Untermiete und hat mit dieser auch einen Untermietvertrag geschlossen. Die Wohnung befindet sich in einem Haus, wo darunter noch eine Wohnung ist, in der die Familie (Eltern etc.) wohnt. Nun findet Person A heraus, dass die Person B gar keinen Mietvertrag mit dem Vermieter hat, sondern der Vater von Person B als Mieter eingetragen ist.

Darf Person B dann überhaupt an Person A untervermieten? Oder ist der Mietvertrag nun ungültig?

Mit freundlichen Grüßen
Callme

1 Kommentar zu „Hauptmieter gar nicht berechtigt zu vermieten da keinen Mietvertrag mit Vermieter?”

callme 07.06.2009 20:57

Also die Familie von Person B wohnt in der unteren Wohung...
Und danke schonmal für die Antworten!

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