Wohnen und leben
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CatherineJulie hat diese Frage gestellt
Ich bin Studentin und kenne mich nicht sonderlich im Mietrecht aus. In dem Haus in dem ich wohne, gibt es insgesamt 3 Parteien. Alles Single Haushalte. Jedoch lebt seit jetzt mittlerweile 2 Monaten in der einen Wohnung meiner Nachbarin auch noch ihr Freund. Das heißt wir anderen zahlen anteilig die Kosten welche der Freund verursacht (duschen, etc.) mit. Seitdem der Freund mit bei ihr wohnt läuft alle 2 Tage die Waschmaschine. Das heißt wir haben alle einen höheren Wasserverbrauch. Ich habe nicht so viel Geld als Studentin. Da ich im Schwimmverein bin dusche ich immer dort und fast nie zu Hause, ansonsten wasche ich meine Wäsche im Waschsalon, da ich keine eigene Maschine habe. Ich sehe eigentlich nicht ein, Wasserverbrauch zu zahlen, wenn ich so gut wie nichts verbrauche. Natürlich will ich kein Stress mit meinem Vermieter. Kann ich freundlich um eine getrennte Abrechnung bitten? Ist es unfair, wenn ich mitteile, dass der Freund mit bei der einen Nachbarin wohnt (die Wohnungen sind laut Mietvertrag (Mietvertrag ) alle nur für eine Person ausgelegt)? Der Vermieter wohnt in einer anderen Stadt und ich glaube er will es sich so einfach wie möglich machen, Miete kassieren und seine Ruhe haben. Momentan werden mir einfach monatlich 80 Euro abgebucht, eine Abrechnung habe ich noch nie erhalten. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter eine monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten in Höhe von 80 Euro leistet. Es handelt sich um eine Vorauszahlung Heizkosten nicht inbegriffen (Heizkosten muss ich getrennte direkt beim Anbieter bezahlen). Beim unterschreiben des Vertrags wurde ich gefragt, ob ich alleine einziehe, da die Wohnung für nur eine Person sei und dies stand auch explizit in der Anzeige (Wohnung nur an Alleinstehende Person zu vermieten). daher wohnen ja nur Singles im Hause. Dass nun der Freund "mit wohnt" ist dem Vermieter wahrscheinlich nicht bekannt. Darüber hinaus existiert in meiner Wohnung ein Wasserzähler, der auch bei jedem Wasser nutzen anfängt zu laufen. Dieser müsste nur abgelesen werde. Im Mietvertrag steht "Falls kein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart ist, kann der Vermieter die Betriebskosten grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche umlegen. Betriebskosten die von einem erfasste Verbrauch oder einer erfassten Verursachungen durch den Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt." Ich habe mich bislang einfach noch nicht getraut eine Abrechnung zu verlangen, da ich froh war als Studentin überhaupt eine Wohnung zu haben. Ich wohne schon seit 18 Monaten in der Wohnung und zahle jeden Monat brav meine Nebenkosten, wobei ich vermute, dass ich sehr viel weniger verbrauche. Ich möchte einfach nur eine Grundlage auf die ich mich beziehen kann, wenn ich den Mieter um eine separate Abrechnung bitte. Denn gar keine Abrechnung zu erhalten ist doch nicht zulässig, oder? Dem Vermieter wird es wahrscheinlich nicht passen, da dies nicht nur mehr Arbeit bedeutet und er macht doch anscheinend einen Gewinn mit der Abrechnung, denn wo bleibt der überschüssige Betrag, der nicht verbraucht wurde? Kann ich eine Abrechnung fordern oder sollte ich es akzeptieren? Ich finde 80 Euro nur für Betriebskosten (und jeden Monat nochmals getrennt von den Betriebskosten die Heizkosten direkt an den Anbieter) ist für eine 55 qm Wohnung etwas zu hoch. Können Hausversicherung, Müllabfuhr, Wasser 80 Euro kosten? Der Mietvertrag besagt doch, dass nach Verbrauch abgerechnet werden muss und eine Wasseruhr ist in jeder Wohnung. Über Antworten wäre ich äußerst dankbar!

2 Kommentare zu „Hat man ein Recht auf getrennte Nebenkostenabrechnung in einem Mehrparteienhaus? Wohne seit 18 Monaten in meiner Wohnung und habe bislang noch keine Abrechnung erhalten!”

forsetis Experte! 22.06.2015 09:40

Ich finde, dass die Antworten in dem anderen Forum ausreichend sind. Vielleicht nur zur Ergänzung, der Einsatz von Wasseruhren in Mietwohnungen ist Ländersache. Welche Bundesländer welche Vorschriften machen ist hinter diesem Link nachzulesen: http://www.metherm.de/user/links_files/landesbauordnung.pdf

Das setzt aber voraus, dass alle Wohnungen mit Zählern ausgestattet sind.

Banane Profi 22.06.2015 20:08

Du hast das Recht für jede Abrechnungsperiode eine NK-Abrechnung zu bekommen. Z.B. Du wohnst seit 1.1.2014 bis 31.12.2014 in der Wohnung, muß Dir spätestens bis 31.12.2015 eine NK-Abrechnung erteilt werden. Sollte dies nicht der Fall
sein, kannst Du u.U. die NK-Vorauszahlung einstellen.
Wenn für Wasser Zähler vorhanden sind müßte nach Verbrauch abgerechnet werden. Es kommt aber auf die Vereinbarungen
im Mietvertrag an.

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