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DDG hat diese Frage gestellt
Liebe Foren-Mitglieder,

ich wohne bereits seit 3 Jahren in einer gemieteten 73 Quadratmeter Wohnung. Die Nebenkostenabrechnung rechne ich jedes Jahr exakt nach. Bis auf ein paar Rundungsfehler (im Centbereich) des Wasser- und Heizungsanbieters sind mir nie Fehler aufgefallen. Doch die Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2008 bringt mich noch zum Wahnsinn:

Im Jahr 2008 hat mein ehemaliger Vermieter seine Wohnung an einen seiner Freunde verkauft, der mich als Mieter behalten wollte. Die Grundbesizabgaben, betrugen in 2006 und 2007 jeweils 125,64 Euro (ohne Nachweis). Es handelt sich hierbei vermutlich um die Grundsteuer fuer die Wohnung, die natuerlich der Mieter (also ich) zu tragen habe. Im vergangenen Jahr wurden die Grundbesitzabgaben jedoch von 125,64 Euro auf utopische 721,70 Euro angehoben, was dazu gefuehrt hat, dass mein neuer Vermieter jetzt einen enormen Nachzahlungsbetrag von mir verlangt. Woher kann dieser Differenzbetrag kommen? Und muss ich diesen zahlen? Ich habe die Vermutung, dass der Differenzbetrag eventuell Notarkosten fuer die Ueberschreibung und den Verkauf der Wohnung enthaelt, denn ich meine im Internet gelesen zu haben, dass die Notargebuehren beim Verkauf der Wohnung als Grundbesitzabgaben gelten. Diesen Betrag soll ich nun allerdings bezahlen? Obwohl ich nichts mit dem Verkaufsprozess der Wohnung zu tun habe? Desweiteren handelt es sich hierbei um eine einmalige Zahlung, weswegen man sie eigentlich nicht als Betriebskosten dem Mieter auflasten kann. Oder was koennte ansonsten in den Grundbesitzabgaben enthalten sein? Da meine Nebenkostenabrechnung vollstaendig entschluesselt ist, kommt mir nichts in den Sinn, woher dieser Betrag stammen koennte. Hat jemand eine Idee?

Ich waere Euch von Herzen dankbar, wenn Ihr mir hier bei den Fragen weiterhelfen koenntet.

Danke und besten Gruss
Denny

2 Kommentare zu „Grundbesitzabgabe, Grundsteuer, Notargebuehr”

AMAyer Experte! 22.07.2009 14:30

Man versucht Sie einfach nur zu Betrügen. Betrügen ist unter Vermietern ein Volkssport.

Aber Sie haben ja das Recht auf Einsichtnahme in die Belege. Machen Sie davon Gebrauch. Nehmen Sie einen Kollegen vom örtl. Mieterbund mit und sichten Sie die Belege. Damit wird sich Ihre Nachzahlg dann wohl erledigt haben.

AM

DDG 22.07.2009 14:35

Vielen Dank fuer Ihre schnelle Antwort. Dann werde ich nun dahingehend geeignete Schritte einleiten. Ich danke Ihnen vielmals und wuensche noch einen schoenen Tag.

Besten Gruss

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