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Naodei hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hab da mal eine Frage. Mein Vermieter hat mir letztes Jahr mündlich zugesagt, dass ich zu diesem Herbst eine neue Heizung inkl Beuler in meine Wohnung eingebaut bekomme. Bisher habe ich nur 2 Gasöfen in zwei Zimmern stehen und die anderen beiden Zimmer sind nicht beheizbar. Nun meine Frage. Ist ein Vermieter nicht verpflichtet in allen Zimmern eine Heizmöglichkeit zur Verfügung zu stellen? Und kann ich Ihn jetzt auf seine mündliche Zusage hin festnageln? Denn er hat diese Zusage ja nicht nur mir, sondern auch meiner damaligen Mitbewohnerin gemacht. Bin für jede Antwort dankbar. Lieben Gruß

0 Kommentare zu „Gesetzliche Lage was Heizungen in Wohnung enbetrifft”

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