Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
poisona hat diese Frage gestellt
Hallo auch,

ich wohne seit Jahren in einen Haus auf ca. 1000 qm. Hierfür hab ich einen Miet/Pachtvertag! Nun soll schon sehr bald ein großes Haus auf das Grundstück gebaut werden!
Meine Frage - darf der Vermieter das einfach so ohne ne` frist einzuhalten machen? Wie sieht es mit der Miete aus? Denn mir werden so fast 2/3 weggenommen (Rasenflache, nicht bebaut). Dank und Gruß

7 Kommentare zu „Gepachtes Grundstück soll bebaut werden”

Forseti Experte! 13.02.2012 11:58

Und was steht in dem Pachtvertrag für das Gründstück zum Thema Kündigung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verpächter nicht zuvor in den Vertrag geschaut hat.

poisona 13.02.2012 17:33

Zum Thema Kündigung steht da nichts! Nur das der Vertrag unbefristet ist!

Forseti Experte! 13.02.2012 18:33

Ich wollte eigentlich wissen, ob Sie einen separaten Pachtvertrag für das Grundstück abgeschlossen haben, oder ob Sie nur einen Mietvertrag für das Haus haben?

poisona 13.02.2012 18:49

Es ist ein Vertrag! Miet / Pachtvertrag!

Forseti Experte! 13.02.2012 19:35

Dann nehmen Sie diesen Vertrag und gehen damit zu einem Anwalt. Der wird sich damit auskennen.

Forseti Experte! 14.02.2012 08:52

Da Ihnen scheinbar nicht ganz klar ist, ob Sie einen Miet- oder Pachtvertrag besitzen, sollten Sie die Definition eines Anwaltes aufmerksam lesen:

Juni 30th, 2009

Was ist der Unterschied zwischen Miete und Pacht?

Miete und Pacht laufen auf das Gleiche hinaus, nämlich auf die Nutzung einer Sache (Wohnung/Grundstück), aber was ist nun der Unterschied zwischen beiden. Viele meinen, dass der Unterschied einfach der sei, dass bei der Miete eine Sache, wie z.B. eine Wohnung oder ein Auto genutzt werden kann, während die Pacht sich immer nur auf Grundstücke bezieht. Dies ist nicht richtig.

Pacht = Nutzung + Fruchtziehung

Die Miete ist die Gebrauchsüberlassung einer Sache. Der Mieter kann die Sache, wie z.B. eine Wohnung nutzen und dafür die Miete zahlen.

Die Pacht geht darüber hinaus. Hier darf der Pächter die Sache oder das Recht nutzen (Gebrauchsüberlassung) und darf weiter auch die Früchte aus der Sache ziehen. Die Fruchtziehung heißt, dass dem Pächter auch die Erträge aus der Sache zustehen.

Beispiel: Wer eine Kuh mietet darf er diese nutzen, indem er diese z.B. vor den Karren spannt oder dergleichen. Der Pächter der Kuh darf darüber hinaus auch das Kalber (also die Früchte der Kuh) behalten. Ebenso, wie der Jäger eine Jagdpacht das Wild schießen darf (der Mieter dürfte dies nicht).

RA A. Martin – Rechtsanwalt Berlin

poisona 14.02.2012 11:06

Vielen Dank für die Antwort! Und wie gesagt - ich habe einen Miet/Pachtvertrag! So steht es auf dem Papier!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.