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alex12 hat diese Frage gestellt
Hallo.
Ich bin Mieter einer 2-Zimmerwohnung. Diese wird seit etwa 2 Jahren in Form der Gebrauchsüberlassung von einem Elternteil genutzt. Nun habe ich mich mit diesem Menschen derart überworfen, dass ich die Wohnung kündigen will und somit nicht möchte, dass er weiterhin in dieser Wohnung lebt. Letzendlich will ich erreichen, dass für diesen Menschen keine Verträge bestehen, welche über meinen Namen laufen.
Die Miete, als auch die Nebenkosten werden von ihm getragen, jedoch über meine Kontoverbindung an den Vermieter überwiesen. Ich habe nun die Sorge, dass ich von ihm keinen cent mehr für Miete und Nebenkosten bekomme und somit auf diesen sitzenbleibe. Ich habe ihn bereits zum Räumen der Wohnung aufgefordert, sowie sich eine eigene Wohnung zu besorgen. Es ist jedoch zu befürchten, dass er nicht ausziehen wird und (ohne weitere Mietzahlung - denn ich bin ja offizieller Mieter der Wohnung und somit Schuldner der Miete) einfach den Auszug verweigert.
Habe ich in dieser Situation etwaige rechtliche Möglichkeiten ihn aus "meiner" Wohnung zu bekommen. Evtl. wenn ich mit meiner Familie (2 Kinder) aufgrund örtlicher Veränderung den Platz in dieser Wohnung beanspruchen würde und er somit quasi "zuviel" in der schmalen Wohnung wäre...? Oder bleibt mir letztlich nur die Möglichkeit gegen ihn eine kostspielige Räumungsklage anzustreben?

0 Kommentare zu „Gebrauchsüberlassung an Elternteil rückgängig machen?”

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