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miloska hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe folgendes Problemchen: Ich bin auf einem Studienaufenthalt in Australien und bereits im Nov. 2008 habe ich einen Zwischenmietvertrag mit dem Zwischenmieter geschlossen. In diesem steht, Kaution ist vor dem Einzug zu bezahlen und die Monatsmiete in der ersten Woche des jeweiligen Monats.
Hier haben wir leider keine Angaben zur Kündigung aus Sondergründen gemacht, also es steht da: “Der Hauptmieter kann den Vertrag zum 3. Werktag des Monats für den Ablauf des übernächsten Monats zu kündigen.”

Das habe ich aber nicht gewusst, dass der Mieter nicht bezahlen wird!
Er hat, wie vereinbart, für den Teil des Januars Miete bezahlt, wo er bereits drinnen gewohnt hat (und zum Glück eine Stromvorauszahlung für das ganze Jahr, wie im Vertrag vereinbart), jedoch hat er sich von der vorläufigen Kautionszahlung rausgeschlichen (am Abend vor meiner Abreise hat er mir bei der Schlüsselübergabe eingeredet, dass er leider die Kaution noch nicht überweisen hätte können, weil seine Chefin aufgrund eines neugekommenes Kindes im Krankenhaus wäre und die Woche noch nicht sein Lohn überweisen hätte können… dies habe ich ihm geglaubt und gehofft, dass er - wie versprochen - das Geld in der nächsten Woche überweist.)
Die Kaution sowie auch die Monatsmiete für Februar 2009 hat er bis heute (20.2.09) nicht bezahlt.

Er ignoriert meine jegliche Emailkommunikation (auch wenn ich die Emails als Kopie auch an Vermieter weiterleite; per Post habe ich noch keine Zahlungsanforderung geschickt, da er dann genau so tun kann, als wenn er nichts erhalten hätte und ausserdem dauert aus Übersee alles länger) und SMS ignoriert er auch. An sein Telefon geht er nicht ran, und der Nachbarin macht er auch nicht die Tür auf, auch wenn er offensichtlichzu Hause ist.

Kann ich in diesem Fall aufgrund der Nichtzahlung den Zwischenmietvertrag mit sofortiger Gültigkeit kündigen?
Kann ich jemanden hinschicken? (vertrauensvolle Personen haben Schlüssel von der Wohnung, das weisst der Zwischenmieter inzwischen auch…)

Ich kann mir als Studentin nicht leisten, die Wohnung selbst weiter zu finanzieren und würde am liebsten gleich ab März einen neuen Zwischenmieter drinnen sehen. (Im Vertrag steht auch, er soll sich im Falle der vorzeitigen Kündigung um einen weiteren Zwischenmieter kümmern, dies sehe ich jedoch nicht mehr realistisch…)

Vielen Dank für eine baldige Antwort!

1 Kommentar zu „Fristlose Kündigung des Zwischenmieters aufgrund ungezahlter Kaution und erster Monatsmiete?”

Feffek Experte! 20.02.2009 14:19

Hi miloska,

lies dir hierzu BGB § 543 (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) mal durch, dies müsste deine Fragen beantworten.

Link: http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Das du den eigentlichen Vermieter immer mit informierst ist absolut wichtig, deshalb mache dies auch weiterhin. Deine Vertrauensperson sollte deinem Vermeiter ebenfalls bekannt sein und auch ggf. Ansprechpartner vor Ort sein, dann müsste alles zu regeln sein.

Kurz oder Lang kommst du wahrscheinlich nicht drum herum einen Anwalt mit ins Boot zu holen, um die offenen Mietrückstände geltend zumachen und im extrem Fall gerichtlich einzuklagen.

Gruß
Feffek

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