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deeserd hat diese Frage gestellt
hallo...

wir haben folgendes problem: und zwar sicherte uns unsere vermieterin bei einzug auf nachfrage mündlich zu, dass die gebühr für einen fernsehanschluss bereits in den betriebskosten enthalten sei. wir bemerkten jedoch jetzt, dass wir keinen fernsehempfang haben, monierten dies, woraufhin die sekretärin meinte, es tue ihr leid, aber die vermieterin müsse sich da geirrt haben.

der fernsehanschluss ist im mietvertrag leider nicht erwähnt, jedoch sollte der mündliche vertrag, ja gleichtwertig sein...

was können wir da machen und lohnt es sicher überhaupt zu streiten?

1 Kommentar zu „Fernsehanschluss zugesichert, nun aber doch nicht erhalten...”

User75142 Profi 01.02.2009 00:55

Der mündliche Vertrag greift, ist allerdings unter Umständen schwerer nachzuweisen. Fernsehemfang ist soweit ich weiss ein Grundbedarf und muss ermöglicht werden. Allerdings reicht da wohl der Empfang eines Senders schon aus und das hilft Euch wohl auch nicht unbedingt weiter, wenn Ihr nicht NUR Nachrichten auf einem der Dritten Programme schauen wollt. Wenn der Fernsehemfang in den Betriebskosten enthalten ist, dann könnt Ihr die monatlichen Vorauszahlungen wohl nach schriftlicher Ankündigung kürzen. Vielleicht erhöht das den Druck auf den Vermieter? Ggf. solltet Ihr mal beim Mieterschutzbund nachfragen, was die dazu meinen und dann nochmal mit der Vermieterin sprechen.

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