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Diebaer hat diese Frage gestellt
Meine Vermieterin will mir verbieten, was ich mir in die Fenster Hänge. Habe derzeit Postkartengröße vom 1.FC Union im Fenster gehängt, im oberen kleinen (Altbau). Heute war Sie da und sagte ab damit oder Kündigung. Ich weiß, das Sie es nicht darf, den was ich mir von innen in die Fenster hänge, geht keinen Vermieter was an. Sehe ich das so richtig? Weil sonst könnten die Vermieter ja auch bestimmen, welche Gardiene, Rollos usw. der Mieter hängen darf. Es gibt zwar den §10 im Mietvertrag, aber der ist für mich und den anderen Mietern im Haus Ungültig. Der sagt: (ungekürzt)


1. Der Öffentlichkeit zugängliche Anschläge jedlicher Art, Schilder, Plakate usw. dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters angebracht werden. Der Hinweis o.ä. muss sich auf den Mietzweck beziehen.Das verändern der Fassade, sonstiger Außenein4richtungen oder der Fenster, sowie das Bemalen derselben, ist genehmigungsbedürftig. Entsprechendes gilt für die Anbringung von Schau- und Blumenkästen, Warenautomaten usw. Der Vermieter kann die Genehmigung vonder Zahlung einer Vergütung abhängig machen.

2. Bei Vertragsende hat er die Entfernung vorzunehmen und den alten Zustand herzustellen.


Was sagt Ihr dazu?


GLG..............Frank
Stichwörter: fensterbehngung

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