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Whitechick hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen, bin mir nicht sicher ob es in diese Kategorie reingehört aber ich schilder eben mein Problem.
Ich und mein Partner haben uns vor kurzen getrennt. Wir stehen beide mit Unterschrift im Mietvertrag, nun möchte er mich aus der Wohnung schmeißen und meine Vermieterin anrufen und ohne mein Einverständnis austragen lassen. Würde er damit durchkommen weil ich würde dann ohne alles dastehen ohne Heim,Geld alles?! Nur weil er die Miete gezahlt hat ist er doch nicht gleich der Hauptmieter oder? Im Vertrag steht kein haupt- und nebenmieter sind gleich berechtigt.

Würde mich um schnelle antworten freuen :)

5 Kommentare zu „Ex Freund will mich aus Wohnung werfen”

Forseti Experte! 02.03.2012 18:13

Das geht natürlich nicht. Wenn Sie mit im Mietvertrag stehen, haben Sie die gleichen Rechte an der Wohnung wie er.

Und die Vermieterin kann Ihnen erst recht nicht kündigen. Wenn überhaupt müsste eine Kündigung von Ihnen beiden erfolgen. Über Ihren Kopf hinweg kann Ihr Exfreund überhaupt nichts unternehmen.

Höchste Zeit also für Sie, sich eine eigene Wohnung/eigenes Zimmer zu suchen.

Whitechick 02.03.2012 21:37

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Bin ja bereits auf Wohnungsuche und an Kündigung schreiben :)

Berthelstal Experte! 03.03.2012 06:13

Die Wohnung kann aber nur durch Sie beide gekündigt werden. Bedenken Sie das!

Whitechick 03.03.2012 17:00

ja das ist mir bewusst es,er bleibt er ja in der alten Wohnung deshalb wird sie nicht gekündigt nur ich als Mieter aus den Vertrag raus. :)

mono Experte! 03.03.2012 18:10

"nur ich aus dem Vertrag raus"....

Die Entlassung kann nicht einfach von Ihnen erklärt werden, da zweiseitiges Rechtsgeschäft. Der Vermieter entscheidet, ob er einer Vertragsentlassung zustimmt.

Dies macht er regelmäßig davon anhängig, ob die verbleibende Vertragspartei eine ausreichende Bonität aufweist. Als Faustformel gilt hier: Übersteigt die monatliche Warmmiete ein Drittel des Haushaltseinkommens, sieht es mit der Zustimmung des Vermieters eher schlecht aus. In diesem Fall bleibt nur die Variante, den bestehenden Vertrag gemeinsam zu kündigen.

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