Balkonexperte
16.03.2011 15:43
Alle Ecken im Haus sind gerissen , dieses ist wohl so in einem Schedenhaus normal ,
Wenn Sie jetzt noch erklären was ein Schedenhaus ist, könnte man sich den Rest mal durchlesen.
Berthelstal
16.03.2011 17:21
Sie haben sehenden Auges einen Mietvertrag über ein Haus mit Mängeln unterschrieben. Wenn Sie sich die Beseitigung der Mängel nicht haben vorhalten lassen dann sieht es finster für Sie aus.
Denn das BGB sagt dazu:
§ 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme -
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
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