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wopa64 hat diese Frage gestellt
Die Terassentür wurde durch Stolpern überdreht und der Rahmen gebrochen. Die Haftpflichtversicherung hat den Zeitwert gezahlt. Der Ersatz der Tür ist aber wesentlich teurer (Neuwert). Wer muß die Differenz zahlen: Mieter oder Eigentümer (Vermieter)

2 Kommentare zu „Erneuerung Terassentür”

forsetis Experte! 11.04.2012 10:22

Der Vermieter.

Berthelstal Experte! 11.04.2012 16:52

Sie brauchen nur den Zeitwert ersetzen und diesen hat die Versicherung bereits vorgegeben. Den Rest zahlt der Vermieter.

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