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rommesw hat diese Frage gestellt
Wie kann ich mich davor schuetzen, dass der Vermieter nicht bei Gericht andere Belege vorlegt, als mir bei der Einsichtnahme? Ist mir so passiert, es gibt klare Hinweise dafuer, ich kann es aber nicht eindeutig beweisen, da mir bei Einsichtnahme keine Kopie zusteht. Zeugen werden bei Gericht nicht befragt, da Streitwert unter 600 € zu gering, gleiches gilt fuer Strafverfolgung. Ich bin ziemlich schockiert.

5 Kommentare zu „Einsichtnahme NK-Belege”

Balkonexperte Experte! 04.09.2011 14:31

Das verstehe ich jetzt nicht. Worin soll der Sinn liegen, wenn der VM jetzt mit anderen Belegen käme? Es kann doch nur eine Art von Belegen geben, nach der die Abrechnung erstellt wurde. Jede Manipulation würde doch vor Gericht auffallen.

Beim nächsten Mal macht man Fotos mit einer Kamera, die Nahaufnahmen zulässt.

Und die Sache mit der Strafverfolgung sollte man sofort vergessen, denn hier ist Zivilrecht und nicht Strafrecht gefragt.

rommesw 04.09.2011 23:02

Wenn die Belege nicht zur Abrechnung passen, wie ich es nach Einsichtnahme kritisiert habe, dann werden sie eben anschließend passend gemacht und dann so bei Gericht eingereicht. Nur war dann immer noch ein Fehler drin, das war dann "ein Versehen". Ich habe gesagt, dass der Beleg manipuliert sei (Gefaelligkeitsrechnung), aber das will man eben wegen zu geringem Streitwert nicht verfolgen rsp. ich muesste Anzeige erstatten und die Kosten tragen, wenn ich es dann nicht nachweisen kann. Beim naechsten Mal habe ich mit Sicherheit eine Kamera dabei, aber ist das zulaessig? Wird das als Beweis anerkannt, kann man auch irgendwo anders nachtraeglich fotografiert haben ...

Balkonexperte Experte! 05.09.2011 08:09

Hallo!!

Hier geht es doch wohl nur um eine Betriebskostenabrechnung, und nicht darum dass irgendwelche fremden Mächte (CIA, Mossad, etc.) Dokumente fälschen. Trauen Sie dem Gericht durchaus zu, dass es Gefälligskeitsrechnungen und manipulierte Unterlagen erkennt.

Und sollten Rechnungen aus "Versehen" in die Abrechnung geflossen sein, dann können sie auch nicht genutzt werden und die Abrechnung muss korrigiert werden. Damit wären Sie von der Zahlung der überhöhten Rechnung befreit.

Aber lösen Sie sich dringends von dem Gedanken, dass Ihr VM bestraft wird. Die Staatsanwaltschaft hat andere "Täter" zu verfolgen als Betriebskostenabzocker.

rommesw 09.09.2011 00:44

Das beantwortet nicht meine Frage, Wenn man mir das geschilderte nicht glaubt, dann kann ich auch nix machen. Hinter "Betriebskostenabzocker" verbirgt sich doch auch wohl nichts anderes als wenn ein VM versucht, bei eben jenen zu betruegen. Auch wenn es pro Mieter "nur" 5, 10 oder 20 € sind, wenn es offensichtlich vorsaetzlich geschieht, dann ist das Betrug und damit eine Straftat.

rommesw 09.09.2011 01:06

Hier vielleicht mal ein besseres Beispiel: Vermieter besitzt zwei Haeuser mit je x Mietern. Bei beiden wird das Grundstück etc. gereinigt. Auf der Rechnung die mir vorgelegt wird steht nicht an welchem Objekt die Arbeiten durchgeführt wurden. Das habe ich bemaengelt und nicht gezahlt. Vermieter klagt und reicht bei Gericht eine Rechnung mit Objekt-Adresse ein. VM versucht aus meiner Sicht doppelt zu kassieren, ist ihm wohl auch gelungen, weil sonst keiner die Belege ueberprueft. Bei dem VM hat keiner Bock auf Aerger, ich keinen Bock mich jedes Jahr um Betrag x (ich weiss nicht wie hoch der ist) betruegen zu lassen.

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