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iso2768 hat diese Frage gestellt
Hallo!
Meine Frage: Darf der der Neueigentümer einer Eigentumswohnung dem Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, obwohl er in einer gleichwertige Mietwohnung wohnt. Also der Wunsch nach Eigenbedarf bereits beim Erwerb der Wohnung bestand und er ausser dem Wunsch seine neue Wohnung zu bewohnen keinen weiteren Grund vorzuweisen hat. Kündigt der Neueigentümer seine bisheriege Mietwohnung selbst, ist dies sicher kein ausreichender Grund? Und existieren eventuell noch gewisse Fristen die bei einer Kündigung durch den neuen Vermieter einzuhalten sind (ausser der normalen Kündigungsfrist)?

Ich möchte nämlich eine vermietete Wohnung erwerben und diese u.U. selbst bewohnen, da ich es in meiner derzeitigen Wohnung nicht mehr aushalte (Bauzustand, laute Nachbarn).

Also vorab, vielen Dank für eventuelle Antworten!

0 Kommentare zu „Eigenbedarfskündigung nach Eigentümerwechsel”

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