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Tony R. hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe hier folgendes Anliegen :

Unser Vermieter schickte uns 19 Monate nach der Mietbeendingung ( etwa Oktober 2007) erst die Nebenkostenabrechnungen für 2005 und 2006 zu und verlangt abzüglich unserer Kaution noch ca 500 € Nachzahlung..

Ehrlich, uns ( Mir und meiner Lebenspartnerin ) ist dabe fast schlecht geworden, zumal wir uns eigentlich mit ihm verstanden hatten, obwohl er schon immer etwas Herrisch war...

Ich habe mich darüber informiert und stellte fest, dass es eigentlich nicht mehr gültig sein kann nach 12 Monaten nach Mietbeendigung, ausser, dass der Vermieter den verzug nicht zu vertreten hätte !

Dies ist hier eigentlich auch nicht der Fall, denn die eine Abrechnung für 2005 ist mit Juni 2006 datiert..
Uns ist sie aber erst mit dem neuen für 2006 in oktober 2007 zugegangen...

Ich weiss dass es den §556 III S.2 BGB gibt der die verspäteten Abrechnungen und Nachforderungen für Nichtig erklärt !
Es gibt auch einige BGH Urteile dazu...

Unser Problem ist die Beweislast und Beweisführung, wo ich mich gerne hier erkundigt hätte :

Denn als ich gestern mit dem Vermieter sprach sagte er dass er die Abrechnung für 2005 schon JUN 2006 abgeschickt hätte ! Merkwürdig, denn bekommen haben wir tatsächlich nichts, obwohl wir ihm die neue ADRESSE GEGEBEN HATTEN..

Ich frage mich nun, kann er vielleicht jemanden falsch aussagen lassen aus seiner Familie oder Freundeskreis, der behaupten würde wir hätten die Abrechnung persönlich überreicht bekommen, oder gar eine Art falsches VersandtNachweis erstellen, die man so nicht ohne weiteres erkennen könnte ??? Ich weiss das klingt alles zu paranoid.. Aber meine Freundin hat solche Angst vor einem Prozess, aber mir fällt es so schwer diese Ungerechte Forderung zu akzeptieren...

Was meint ihr ? Kennt jemand vielleicht die Vorschriften wie ein solches Schreiben übermittelt werden muss, damit es als "zugestellt" gelten kann ?? Ist es nicht deffinitiv eine "zustellungsbedürftige Willenserklärung"? Ein Einschreiben ist wohl klar, aber ist der auch Pflicht als Nachweis ?? Kann der Vermieter sagen, seine Frau habe es uns vorbei gebracht oder in den Briefkasten geworfen oder ähnliches ???

Viele Grüße
Eur Tony

1 Kommentar zu „zu späte Nebenkostenabrechnung - Zustellungsnachweis ?”

Susanne Experte!

Hallo Tony,

der VM kann für die abgelaufenen Ausschlusszeiten die Nachzahlung nicht mehr verlangen, das gilt für die Abrechnungen 2005 und 2006. Falls Du dann noch Geld von ihm bekommst aus der Kaution, musst Du auf Auszahlung der Kaution klagen.
Der Vermieter muss dann beweisen, dass er die Abrechnungen innerhalb der Ausschlussfrist zugestellt hat. Er darf dann auch lügen. Eine gerichtsbeweisbare Zustellung ist die Übermittlung per Gerichtsvollzieher oder die persönliche Übergabe mit Zeugen, der den Inhalt des Schreibens kennt. Weder Einwurfeinschreiben noch Einschreiben/Rückschein sind zwingend erforderlich, es gibt keine genauen Vorgaben, wie der VM die Zustellung beweist ist also sein Problem.

Es bleibt zu erklären warum Du das Schreiben nun bekommen hast, vorher aber nicht....

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