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Idamaria hat diese Frage gestellt
Hallo Leute!

Ich weiß nicht mehr weiter....bin am Ende.
Mein Freund und ich haben 2007 einen Zeitmietvertag bis 2010 abgeschlossen.Wollen am liebsten sofort hier raus ,weil unter uns eine Kneipe ist (wir wurden im Vertrag darauf aufmerksam gemacht) , die jede Nacht laut Punkrock spielt.Wir haben alles versucht: Lärmprotokolle an Vermieter geschickt,Polizei angerufen.Viele Briefe an Vermieter geschrieben mit der Bitte den Vertrag aufzulösen bzw.Nachmieter zu stellen oder Erlaubnis zur Untervermietung.Vermieter lehnt alles ab bzw.ignoriert alle Briefe. Sind auch wöchtl. bei der Rechtsberatung v. MV.doch irgendwie geht es nicht voran. MV versucht es nun mit Mietnminderung.Ich bin seit letzter Wo. krankgeschrieben zwecks Nervenzusammenbruch. Kann nicht mehr zur Arbeit.
Es muss doch eine Lösung geben , um aus dem Vertrag zu kommen? Wer kann helfen?

1 Kommentar zu „Zeitmietvertrag! wollen sofort raus hier!”

Susanne Experte!

Bei Ablehnung der Untervermietung hat man ein ausserordentlichen Kündigungsrecht!

§ 540
Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

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