gefragt von BaLi am 30.11.1999

Welchen Heizölpreis kann ich für die Nebenkostenabrechnung zugrunde legen?

Hallo,

ich habe ein Einfamilienhaus, das vermietet ist. Im Kellergeschoss sind noch Räume, die durch einen eigenen Zugang erreichbar sind und nicht mit vermietet sind. Es ist zwar noch keine komplette Wohnung, könnte aber durchaus zu einer Einliegerwohnung vervollständigt werden. Eine Heizung ist in diesen Räumen bereits vorhanden. Die Räume dienen meiner Familie zur gelegentlichen Übernachtung(sehr selten - im Schnitt 4-5 Tage pro Jahr).

Für den Heizölverbrauch haben wir getrennte Zähler, die einen Verbrauch von 98,93% für den Mieter ergab.

Zu Beginn des Mietverhältnisses habe ich die Tanks voll befüllen lassen in der Hoffnung, dass der Mieter seigenständig tanken lässt. Das möchte er aber nicht. Zum Ende des Abrechnungszeitraumes habe ich also wieder selbst betanken lassen.

Das einfachste für die Abrechnung wäre, wenn ich die neue Heizölrechnung direkt zugrunde legen könnte. Auch bei einem Auszug könnte durch Befüllen der Tanks, die ja beim Einzug voll waren, eine Endabrechnung einfach zu machen sein. Wäre das zulässig?

Danke schon mal für Antworten und liebe Grüße
Barbara
Stichwörter: Wiederbefüllung + abrechnung + heizöl

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Heizkosten Abrechnung
Heizen, 3 von 3; Verbrauchabhängige Abrechnung
Korrektur einer fehlerhaften Abrechnung?
Restliches Heizöl im Tank bei Auszug? Wer zahlt?
Fehlen oder verspätete Abrechnung