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Falke007 hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal,

ich interessiere mich für eine eigentumswohnung in der noch mieter wohnen, welche seit dem 01.10.1997 dort wohnen.

Nun haben sie damals einen zeitmietvertrag abgeschlossen auf 5 Jahre mit verlängerungsklausel um jeweils ein jahr, wenn nicht bla bla fristgerecht zum bla bla gekündigt wird. Soweit so gut.

Zwischenzeitlich (leider weiß ich noch nicht das genaue Datum) wurde dieser vertrag beiderseitig abgeändert (ich vermute, kurz vor Ablauf der 5-Jahresfrist). In dieser Abänderung wurde geklärt, das der Mietvertrag vom 01.10.1997 auf eine bestimmte Dauer von 8 Jahren abgeschlossen wird, und eine Verlängerungsklausel, genau wie oben beschrieben.

Nun meine Frage:

Gehen wir davon aus, daß ich die Wohnung zum 31.01.08 kaufe, kündige ich den Mietern, weil sie schon über 10 Jahre in der Wohnung wohnen mit einer Frist von 9 Monaten zum 31.10.2008???

oder:

Kündige ich den Mietern mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.04.08, weil der Mietvertrag ja ausgelaufen ist und jeden 01.10. neu beginnt????

oder:

Kündige ich den Mietern mit einer Frist von 3 Monaten zum 01.10.2008, weil das Ablaufdatum des Mietvertrage da ist???

oder:

Was wirklich scheisse wäre: Ich kündige den Mietern mit einer Frist von 9 Monaten zum nächstmöglichen Ablaufdatum des Mietvertrages, nämlich dem 01.10.2009!!!?????

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!

0 Kommentare zu „Welche Kündigungsfrist gilt?”

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