Ghostraider
Der Vermieter hat Recht und ist noch kulant mit 2/3 der Kaution.
Die Kaution ist nicht nur für evtl. Schäden oder Nebenkostennachzahlungen, sondern die Kaution kann auch bei Mietende für ausstehende Mieten verwendet werden.
Das heißt, der Vermieter darf während der Mietzeit die Kaution nicht für Mietrückstände verwenden, aber bei Mietende kann er mit Zustimmung des Mieters auf die Kaution zurück greifen.
Die Warmmiete ist gerechtfertigt, da Sie wenn Sie im Urlaub sind Sie auch die Warmmiete zahlen Oder??
Gruß
ghost
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.