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ed_christine hat diese Frage gestellt
guten morgen!

vielleicht können sie mir weiterhelfen.

Hintergrund:
Ich wechsele im hause wohnungen, da meine freundin dazuzieht. Sie it alerigikerin, und den 4 jahre alten, gut erhaltenen teppichboden (vleider vollflächig verklebt) im schlafzimmer möchten wir mit parkett ersetzen bzw der parkett wird schwimmend darübergelegt. Die Vermieterin, immerhin 83 jahre jung-und entsprechend flexible-ist einverstanden und hat angebote eingeholt.

Problem:

Die vermieterin besteht darauf dass...

- sie art des parkettes und die verlegerfirma auswählt
- dass ich die kosten vollständig übernehme
- dass das parkett nach unserem auszug der vermieterin ohne erstattungsanspruch überlassen wird, und zwar unabhängig von der mietdauer.
- dass die rechnung auf Ihre name ausgestellt wird, und dass ich die kosten erstatte (wodurch mir die möglichkeit entgeht, den dienstleistungsanteil-die verlegung-selber steuerlich geltend zu machen.

Der sohn der vermieterin möchte geltend machen dass:
- der restwert des teppichs dadurch vernichtet wird.
- der parkettboden eine abnutzung durch uns erfährt. Er möchte die 'Abschreibung' auf 10 jahre erfolgt sehen, wäre aber bereit, uns beim auszug einen gewissen restwert auszuzahlen. Hierzu soll ich ihm heute einen vorschlag unterbreiten.

Meine Fragen:

- sind meine erwartungen überzogen, dass der Vermieter sich an die aufwertung seiner wohnung beteiligen soll? Ich habe das gefühl, es wird erwartet, dass ich der vermieterin hier 1200.-
schenken soll, wofür mein verstädnis begrenzt ist.

- hier im forum ist die Seite "Zeitwert parkett" leider leer, wenn ich sie aufrufe. gibt es hierzu informationen, was ich verlangen kann oder wie eine solche staffelung aussehen kann?

- habe ich recht darin, zumindest den dienstleistungsanteil der rechnung auf meinen namen ausstellen zu lassen, um diese kosten steuerlich geltend machen zu können?

- habe ich sonst was wesentliches vergessen/übersehen/ nicht berücksichtigt?

Vielen herzlichen dank für ihren/eueren rat!

viele grüße

ed



Stichwörter: parkett + zeitwert

7 Kommentare zu „vermieterin parkettboden schenken?”

Ghostraider Experte!

Das beste ist Sie ziehen aus, denn was da so gekungelt werden soll von der Vermieterin und Ihrem Spross stinkt doch zum Himmel.

Das einzigste was Sie machen können ist, sagen Sie der Vermieterin oder dem Junior die sollen selbst das Parkett aussuchen, verlegen lassen und auch bezahlen. So haben Sie bei Auszug nichts mit dem ganzen an der Backe.

Vor allen Dingen sorgen Sie dafür das es fachmännisch verlegt wird und nicht der Teppich dadrunter liegen bleibt.
Das hilft einer Asthmatikerin wenig, da die Stäube durch das begehen so richtig wie mit einem Blasebalg an den Rändern hoch geblasen werden.

Also raus damit.

Sollten Sie trotzdem Parkett selbst verlegen, wozu sie auch ein Recht haben, müssen Sie bei Auszug diesen wieder entfernen oder kostenlos liegen lassen.
Sollte dies nicht der Fall sein müssen Sie einen neuen Teppichboden verlegen.
Nun können Sie wählen, Parkett dem Vermieter schenken oder neuen Teppichboden.
Parkett hat eine Lebensdauer von 30 Jahren und bei guter Qualität hält dieser auch so lange.
Laminatparkett würde ich aber nicht verwenden, da dieser meiner Ansicht nach nicht abgeschliffen und versiegelt werden kann.

Auf keinen Fall würde ich auf die ganzen Angebote der Vermieterfamilie eingehen.

Gruß
ghost

ed_christine

danke, ghost, für den feedback.

laminat kommt nicht in frage. meiner meinung nach soll plastik nach plastik aussehen und holz wie holz. bei kiefernachbildung stellen sich meine nackenhaare auf.

meine recherche zeigt, es sei üblich parkett über einen niedrigflorteppich zu legen, wegen die dämmwirkung, aber der punkt mit dem staub ist wichtig, da muss der teppich vorher gereinigt und die kanten irgendwie abgedichtet werden.

Rechtlich gesehen gilt ein parkett - auch wenn ruckbaufähig - als ein eingriff in der bausubstanz und ist genehmigungspflichtig. vermieter ganz umgehen ist womöglich auch problematisch.

zur sippe: die sind zwar hier m.e. etwas zu sehr auf den eigenen vorteil fixiert. trotzdem habe ich sie allgemein als freundlich, ordentlich und fair in den letzten jahren erlebt, und ich möchte die beziehung nicht übermäßig belasten - die gute wohnt mit im haus.

gibt es weitere sichtweisen?

danke

e

Susanne Experte!

Ich kann mich Ghost nur anschließen.
Der Vorschlag mit der Rechnung auf Namen der VM ist vorsätzlicher Betrug, da die Name sich mit diesen Kosten im Haus offensichtlich steuerlich entlasten will. Mit Deiner Kenntnis zu der Vorgehensweise ist das dann Beihilfe. Steuerbetrug ist kein Gentlemandelikt.

Wenn allein die Allergien der Grund sein sollte: es gibt gute Allergikerteppiche. Der Vorteil ist immer, das Staub gebunden wird und nicht aufwirbelt, die Erkenntnis hat heute jeder Arzt. Bei starken Allergien müsste auch Parkett täglich gewischt werden. Kaum zu glauben, aber bei Allergien ist Teppich wirklich sinnvoller.

Ghostraider Experte!

Susanne, auch ich möchte mich deiner Meinung anschließen und sagen das ein tägliches feuchtes Durchwischen angebracht ist.

Aber nochmal zum Teppichboden unter dem Parkett.

Es mag richtig sein das man einen Teppich zur Schalldämmung liegen lässt, was ich aber absolut als unbrauchbar darstelle, ob jetzt für gesunde oder kranke Menschen.

Ein Teppichboden ist eine Ware die sich mit der Zeit zersetzt. Diese Stäube, ob von der Gummierung oder dem Stoffmaterial kommt mit der Zeit durch Ritzen und Fugen des Bodens durch und daher für Allergiker nicht so empfehlenswert.

Weiter würde ich sagen das ein Teppich unter dem Parkett eine zu weiche Unterlage ist und es im Extremfall bei zu starker Belastung sogar zu Brüchen des Parketts kommen kann.

Ich würde es aus beiden Punkten also unterlassen einen vor allen Dingen gebrauchten Teppich liegen zu lassen.

Aber das muss jeder selbst für sich entscheiden.

Gruß
ghost

ed_christine

Da haben sie mich einiges zum nachdenken gegeben, vielen dank.

Insb. der punkt mit dem steuerbetrug ist brisant: es wird doch allgemein so behandelt, dass der vermieter sich was richten läßt, die kosten auf die mieter umwältzt, und dann die rechnungen selber absetzt als betriebsausgaben. Eine bestimmt ganz gängige schweinerei...

Ghostraider Experte!

Wenn der Vermieter sich was richten lässt und diese Rechnung auf die Mieter abwälzt kommt es darauf an unter was es fällt und ist rechtens.

Nur das der Mieter etwas bezahlt und der Vermieter will diese Rechnung dann von seinen Steuern absetzen das ist Betrug.

Also das was Susanne geschrieben hat, hat schon seine Richtigkeit und seinen Sinn.

Gruß
ghost

ed_christine

Hi,

ich wolllte nur kurz berichten, wie's aus ging.

Ich habe einen zweiten angebot erhalten: Ich zahle das parkett, und kriege auch die rechnung, kann meine 100.- absezten. ( das mit der Behilfe dem vermietersohn-ex-rechtsanwalt auf's butterbrot zu schmieren war mir echt eine freude :-) ) Der vermieter schreibt den parkett über 5 jahre ab, also mit ca mtl. 20.-. sollten wir vor ende der abschreibung ausziehen, erhalten wir den restwert. dannach nix.

Da wir einen staffelmietvertrag mit 3 jährige kündigunsgspere vereinbart hatten, würde ich kaum was zurückbekommen können.

Ich stelle mir nur dann vor, was passiert, wenn beim Auszug ein KRATZER in meinen (ex-)parkett kommt. da der nun die vermieterin gehört, könnte sie mich dann auch noch für die reparitur schröpfen :-D

ich lehnte dankend ab.

am wochenende hol' ich mir einen clickparkett vom baumarkt. und zwar einer, der zu meine möbel passt.
Den click ich mir samstag auf einer folie zusammen.
Und den nehmen wir uns nachher wieder mit. Basta.

Viele Grüße

e+c

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