Frank99
Hakelige Situation... Ich befürchte, dass Sie keine Rückzahlung der Kaution mehr verlangen können. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt seit der Schuldrechtsreform 2001 drei Jahre, wobei die Frist ab Ende des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Frage ist, ob Sie durch die Mahnung an Ihren Vermieter im Jahr 2004 die Verjährung gehemmt haben (kann ich so nicht beurteilen). Aber selbst dann wäre es m. E. zu spät (wir haben 2008...). Ggf. einen Mietrechts-Anwalt fragen.
Beste Grüße
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