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orovics hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe im November 2002 gekündigt und bin im Dezember 2002 ausgezogen und erhielt meine Kaution von €1000,- nicht zurück. Nach Mahnungen bzw. Fristsetzungen an den Vermieter bis Juli 2004, kam es meinerseits zu einem Stillstand bzw. Pause der Kautionsrückforderungen und leider zu keiner Klage, obwohl mich Mieterverein beraten hat.

Grund für den Stillstand: Auslandsaufenthalt der sich verlängert hat (Australien) und langwierige Krankheit. Jetzt nach meiner Rückkehr wird mir mitgeteilt, ich hätte keinen Anspruch mehr, wegen der 3jährigen Verjährungsfrist.

Kann doch nicht sein. Wie soll ich das ganze von Australien handhaben (schwierig so einfach aufs Amtsgericht zu gehen und zu klagen) und durch meine Krankheit war es mir noch schwieriger das Thema Kaution zu behandeln. Einen Anwalt, der von Australien aus arbeitet, war mir dann doch auch zu teuer.

Gibt es da absolut keine Möglichkeit mehr? Gibt es da keine Rechtssprechungen bzw. Ausnahmeregelungen zu Verjährung im Mietrecht?
Wie ist da die Rechtslage?

Vielen Dank im voraus
orovics

1 Kommentar zu „Verjährungsfrist bei Kaution verlängern”

Frank99 aktiver Benutzer

Hakelige Situation... Ich befürchte, dass Sie keine Rückzahlung der Kaution mehr verlangen können. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt seit der Schuldrechtsreform 2001 drei Jahre, wobei die Frist ab Ende des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Frage ist, ob Sie durch die Mahnung an Ihren Vermieter im Jahr 2004 die Verjährung gehemmt haben (kann ich so nicht beurteilen). Aber selbst dann wäre es m. E. zu spät (wir haben 2008...). Ggf. einen Mietrechts-Anwalt fragen.
Beste Grüße

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