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MandyS hat diese Frage gestellt
Hallo ihr Lieben,

hab da mal ne dringende Frage und komme sonst nicht wirklich weiter. Es geht um folgendes:

Unser Nachbar besitzt ein Stellplatz zu seiner Wohnung. Da er momentan und auch voraussichtlich für längere Zeit keinen Pkw haben wird hat er uns den Stellplatz kostenlos zur Nutzung überlassen. Nun der Knackpunkt. Unser Nachbar selbst sagt, dass er für diesen Stellplatz nichts bezahlen müsse. Ob es wahr ist oder nicht sei mal dahin gestellt. Kurzum... mit unsere Nebenkostenabrechnung wurde uns nun für sieben Monate die Stellplatznutzung in Rechnung gestellt bzw. von unserer NK-Rückerstattung abgezogen. Wir haben keinen Nutzungsvertrag oder dergleichen gemacht. Der Vermieter wusste, dass wir diesen Stellplatz nutzen und hat es quasi geduldet und nichts weiter gesagt, als er uns drauf angesprochen hat.

Meine Frage wäre nun, ob er dass so einfach darf?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

1 Kommentar zu „Stellplatznutzung von Dritten”

Ghostraider Experte!

Nein, das darf er nicht.
Auch wenn der Stellplatz zur Wohnung gehört und der betreffende Mieter etwas dafür bezahlt oder nicht, hat der Vermieter kein Recht Ihnen etwas in Rechnung zu stellen.
Absprachen zwischen den Mietern wegen irgend einer Nutzung von Flächen die zu einem Mietprojekt gehören sind Absprachen zwischen den beiden Parteien und nicht zwischen Vermieter und Mieter.
Sollte der Vermieter etwas dagegen haben muss er sich dazu äußern und finanzielle Forderungen vor Abzug oder Einhalt anmelden.

Ich würde das Geld zurück fordern und eine Begründung verlangen.

Gruß
ghost

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