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Bülow hat diese Frage gestellt
Liebe Leser,

hier kurz eine fast unglaubliche aber wahre Geschichte. Seit November letzten Jahres bewohne ich meine Wohnung. Aufgrund meines 400km entfernten Arbeitsplatzes, und einer zweiten Wohnung, nutze ich meine Hauptwohnung, um die es hier auch geht, lediglich am Wochenende. Das Haus ist ein Jugendstilaltbau, mit 8 Wohnparteien. Unmittelbar nach meinem Umzug habe ich mich bei meinen Nachbarn vorgestellt, das war auch das letzte Treffen mit einem der Nachbarn, einfach aufgrund der Tatsache, dass ich mich nur am Wochenende dort aufhalte.
Nachdem mich mein Vermieter per E-Mail über einen angeblichen Wasserschaden in meiner Wohnung informiert hat, und gleichzeitig gebeten hat mich mit seinem Handwerker in Verbindung zu setzen, allerdings seitens des Handwerkers und mir kein Termin zustande gekommen ist-- mal konnte der Handwerker nicht dann ich nicht, stand vor 2 Wochen an einem Samstag morgen um acht der Handwerker vor meiner Haustüre unangekündigt. Ich selbst habe geschlafen, allerdings befanden sich 2 Freundinnen und ein Freund (auch noch schwul) in meiner Wohnung. Nachdem sturm geklingelt wurde, öffnete meine Freundin die Haustüre, und der Handwerker wollte eintreten, meine Freundin weckte mich kurz, und ich bat Sie ihm mitzuteilen, einen Termin zu vereinbaren zu einer ordentlichen Uhrzeit. Dies wurde dem Handwerker so mitgeteilt.
Einige Tage später erhalte ich ein unglaubliches Schreiben meiner Hausverwaltung, in der mitgeteilt wird, man würde davon ausgehen, ich würde ein Bordell betreiben. Die Anzeichen dafür ,wäre das nicht hereinlassen des Handwerkers , und 2 Damen (meine Freundinnen) die mit einem Herren beschäftigt waren!

Die Geschichte wird noch besser: Nachdem mein Vermieter nun einen Besichtigungstermin mit mir ausgemacht hat, den ich aber dann von Sonntags auf Samstags verlegt habe ( mein Wochenende ist zeitlich ausgebucht), und dann allerdings wieder kurzfristig ändern musste, weil ich zur Arbeit abberufen worden bin, hat mein Vermieter seines Zeichens auch noch Rechtsanwalt, eigenmächtig Zugang zu meiner WHG verschafft, mit einem Schlüssel von dem ich bis heute nichts wußte!!!!!!!!!!!!!!!!
Per E-Mail teilte er mir dann noch mit, dass in der WHG alles in Ordnung sei( ich weiß nicht, was er erwartet hat, ein Bordell in einer 2 Zimmer WHG????))
erwartet nun aber noch eine ausführliche Stellungnahme, damit er der Hausverwaltung antworten kann, und zwar bis zum 20, quasi morgen?
Geht´s noch??
Erst dieser unglaubliche Vorwurf, dann der Hausfriedensbruch, und nun noch eine Stellungnahme?? EIgentlich sollte ich eine Stellungnahme fordern. Nebenbei erwähnt mein Vermieter noch, ich dürfe unerlaubt keinen Schlüssel an eine Freundin geben,( meine Freundin hat einen,Blumen gießen, Post abholen etc) ohne sein Wissen... und er möchte Namen und Adresse dieser Freundin haben, andernfalls könnte eine fristlose Kündigung erfolgen??
Ich bin mit den Nerven am Ende, eigentlich möchte ich nur meine Ruhe, in meiner Wohnung, die ich 2 Tage in der Woche habe?
Soll ich Strafanzeige erstellen, einen Rechtsanwalt einschalten, muss ich eine lächerliche Stellungnahme abgeben...kann ich nicht Rückendeckung von meinem Vermieter erwarten??
Letztlich ist noch zu erwähnen, dass mir mein Vermieter , unter guten Freunden sozusagen :-) gesagt hat, dass vor 15 Jahren eine der WHG in diesen Haus zu Zwecken des Bordellbetriebs genutzt worden ist, und nun würden die Anwohner sehr sensibel darauf reagieren.
Da fehlen einem doch echt die Worte???

6 Kommentare zu „Schreiben der Hausverwaltung in Mietwohnung würde Bordell betrieben”

Ghostraider Experte!

Naja, das klingt schon etwas bizarr, nicht wegen dem Bordellbetrieb, aber wegen keine Zeit mit dem Wasserschaden und Handwerker usw.
Morgens um 8 Uhr, zu dieser unchristlichen Zeit, ist Beginn der normalen Arbeitszeit für Handwerker und da muss man diese schon mal rein lassen, auch unangemeldet. Wenn es der 25 zigste verzweifelte Versuch war in die Wohnung zu kommen kann man nicht wieder darauf bestehen das ein neuer Termin gemacht wird um diesen dann wieder platzen zu lassen.
Das Wochenende ist in der Regel von Besichtigungsterminen verschont, aber da Sie ja nur zu diesen Zeitpunkt in der Wohnung zu erreichen sind ist dies mit beiderseitigen Einverständnis statthaft.
Ob Sie da mit einer Hausfriedensbruchklage durchkommen stelle ich in Zweifel, da der Vermieter im Grunde wegen dem Wasserschaden und zur Verhinderung eines größeren Schadens in die Wohnung gegangen ist, was er auch darf.
Nachteilig für den Vermieter wird da nur die Zurückhaltung eines Schlüssels bewertet.

Besuch können Sie so oft und soviel sie wollen empfangen und über Nacht in der Wohnung beherbergen.
In der Wohnung können Sie, auch wenn es nicht der Fall war, aber vielleicht für den Handwerker so rüber kam Gruppensex, Partnertausch und sonstige Sexorgien feiern, das geht dem Vermieter nichts an.
(Auch wenn er vor Wut kocht weil er nicht mitmachen darf.) :-) ))

Wem Sie einen Schlüssel zur Wohnung überlassen bestimmen Sie und auch das sollte dem Vermieter am A..sch vorbei gehen, nur beim Auszug sollten alle Schlüssel wieder da sein.

Auf einer Art und Weise hat der Vermieter zwar Recht, in dem er von der Freundin die Adresse haben wollte.

Es ist zwar keine Pflicht, aber um größere Schäden zu vermeiden sollte ein Wohnungsschlüssel bei einem in der Nähe wohnenden Freund, Verwandten, Nachbarn hinterlegt werden, damit es nicht so wie bei Ihnen passiert, man die noch betreffenden oder die betroffene Wohnung betreten kann ohne die Tür beschädigen zu müssen oder so schneller einen Rohrbruch oder sonst etwas beheben zu können.

Sie brauchen auch keine Stellungnahme abgeben, egal über was dies verlangt wird.
Auch die Unterstellung und den Vergleich mit einem früher dort vorhandenen Privatbordell würde ich schriftlich mir unter Androhung rechtlicher Schritte verbieten.

Auch die Androhung einer fristlosen Kündigung ist haltlos und können Sie vergessen, da alles was war kein Grund zur fristlosen Kündigung ist, erst recht nicht die Datenfreigabe der Freundin. Aber vielleicht sieht die Freundin gut aus und der Vermieter will ein Date mit ihr. :-) ))

Zum Abschluss noch einen Rat. Sollten Sie nochmals wegen einem Schaden einen Termin haben, damit man in Ihre Wohnung kommt, nehmen Sie sich frei.
Es könnte sonst sein das man Ihnen Kosten aufs Auge drückt, da Sie bei der Vergrößerung des Schadens mitgewirkt haben.
Wenn Sie dem Arbeitgeber sagen das Ihre Bude unter Wasser steht wird er Ihnen frei geben.

Sollte der gute Vermieter weiter nerven würde ich die Sache einem Anwalt für Mietrecht übertragen.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Ich habe das allerdings so verstanden, dass der VM nachdem die Sache mit dem Wasserschaden schon erledigt war, mit einem Nachschlüssel in der Wohnung war.
1. Ohne Wissen und Erlaubnis des Mieters darf der VM keinen Nachschlüssel haben.
2. Das war Hausfriedensbruch.
3. Natürlich darfst Du Deiner Freundin einen Hausschlüssel ohne Wissen des VM geben, was für ein Schwachsinn...
4. Da es ein Ra ist: Du solltest Dich auch von einem Fachanwalt für Mietrecht vertreten lassen, der Dir dann auch mitteilen wird, ob es sinnvoll ist, Strafanzeige zu stellen bzw. wie weiter vorzugehen ist.

Ghostraider Experte!

Susanne,
das der Vermieter ohne Wissen des Mieters keinen Zweitschlüssel haben darf und diesen nutzen darf ist klar.
Aber ob sein Betreten in diesem Fall als Hausfriedensbruch geahndet wird stelle ich in Frage, da er ja zur Vermeidung eines Schadens die Wohnung betreten hat.
Wie gesagt, man kann ihm nur den Schlüsselbesitz zur Last legen.

Auf jeden Fall würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Lt Aussage des Fragestellers handelte es sich lediglich um einen Besichtigungstermin, der durch den Mieter verschoben wurde.
Das ist kein Grund, dass der VM sich Zugang zur Wohnung schafft. Es bestand offensichtlich keine Gefahr im Verzug.

Ghostraider Experte!

Wer kann das wissen das da keine Gefahr in Verzug war ?
Kann ein Wasserrohr nicht an zwei Stellen brechen?
Ich denke mal das dem Vermieter einen Hausfriedensbruch nachzuweisen nicht leicht sein wird.

Gruß
ghost

Bülow

Der Besichtigungstermin betraf nicht den Wasserschaden ( es gibt keinen, jedenfalls keinen sichtbaren) sondern, der Besichtigungstermin sollte stattfinden, um sich das 2 Zimmer Bordell anzugucken!.
Diesen Termin habe ich verschieben müssen, weil ich arbeiten musste, und für diese lächerlichen Behauptungen tatsächlich die Arbeit vor ging. Daraufhin, und nicht wg. des Wasserschadens brach der Vermieter in meine WHG. ein.
Der Wasserschaden sollte mit dem Handwerker besichtigt werden, hier sollten wir trennen.

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