Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Kriwi hat diese Frage gestellt
Hallo,

und zwar bin ich im Sept. 2007 in die Wohnung um die es geht eingezogen, in dieser habe ich bis Anfang April 08 gewohnt. Bei der Übergabe der Wohnung an mich damals war der Vermieter nicht anwesend, sondern ich hab das mit dem Vormieter gemacht. Haben auch ein Übergabeprotokoll erstellt.
Am Parkettboden war ein größerer schaden und an den beiden dachfenstern sah man am holz dass wohl wasser schon einmal eingetreten ist. Störte mich aber nicht
Die Wände hatte der Vormieter in einen orange/gelbton mit einer schwammtechnick gestrichen, was mich aber nicht störte.

ich habe damals einen standard mietvertrag unterschrieben wo drin steht dass die wohnung beim auszug nur besenrein verlassen werden muss.

jetzt bemängelt der vermieter halt diese kaputte stelle im parkett die man nicht als normale abnutzung gelten lassen kann sowie die dachfenster an dene ja der wasserschaden ist. auch passte ihm es nicht dass die wände nicht gestrichen sind.
mit dem parkett und den fenstern sagte ich ihm dass es vom vormieter ist und da ich im vetrag das mit dem besenrein drin stehen habe muss ich auch nichts streichen.
er meinte dass nur noch sehr helle töne bei der farbe erlaubt wären und da im schlafzimmer tapete wäre könnte es sein dass diese entfernt werden müsste da die beim neu streichen vllt abgeht.

meint ihr es kommt was auf mich zu wegen dem parkett und den fenstern? am zustand der wohnung hat sich seit meinem einzug damals jedenfalls nichts verschlechtert.

und was meint ihr mit der wandfarbe? hab zwar was im internet gefunden dass die farbe schon kein knall rot sein darf oder so aber ist das überhaupt anwendbar auf mich?
wie gesagt im vertrag steht dass ich die wohnung besenrein verlassen muss. kann da überhaupt der vermieter kommen und von mir verlangen dass ich das ausbesser oder halt geld zahle?

Vielen Dank für eure hilfe

6 Kommentare zu „Schönheitsreparaturen in alter Mietwohnung”

Kriwi

der Vermieter meinte ich hätte die wohnung streichen müssen aber davon steht ja nichts in meinem Vertrag. steht ja nur drin dass ich sie sauber verlassen muss.
Jetzt meinte er halt der Nachmieter würde es machen aber es wäre nett wenn ich dann die farbe zahle oder so aber das muss ich doch nicht machen oder?`ist ja nicht so als hätte ich versäumt die wände zu streichen.

und wegen den böden und fenstern hatte grad was im internet gefunden wo drin steht das man eben nicht für schäden aufkommen muss die schon vor mietantritt vorhanden waren.
ich gebe die wohnung ja nur so zurück wie ich sie bekommen habe. mit bunten wänden ner furche im boden und nem waserschaden.

ich versuch mal den vormieter zu erreichen und red mit dem. aber ich glaub nicht das er bereit ist was zu zahlen.

Kriwi

http://www.haus-und-grund-nds.de/2007/06/mieterpflichten-auszug.htm

da steht auch nochmal ausdrücklich dass der mieter nur schäden beseitigen muss wenn er sie selber verursacht hat

Susanne Experte!

Was Ghost da schreibt ist so nicht ganz richtig.
Du kannst beweisen, dass der Schaden vom Vormieter ist. Dass der Vm die Wohnung nicht selbst abgenommen hat, ist sein Problem. Der Vormieter hätte den VM auf den Schaden hinweisen müssen http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html dies hat er nicht gemacht, damit ist er schadenersatzpflichtig.
Könnte aber auch sein, dass der VM Pech gehabt hat, weil er Schäden bis zu 6 Monate nach Mietende geltend machen muss- oder aber er kann sich auf das Protokoll berufen, obwohl er es nicht bestätigt hat. Weiss ich nicht, aber sicher muss der Fragesteller hier nicht dafür aufkommen.

Da im Vertrag nichts zu den Schönheitsreparaturen vereinbart ist, muss ebenfalls nichts gemacht werden. Ggf. kann er ja vor Gericht klären lassen, ob er Anspruch auf eine andere Farbe hat...da er aber bei der letzten Wohnungsabnahme nicht anwesend war, denke ich, dass ihm diese Tatsache dabei auch wieder negativ ausgelegt werden könnte.
Ich würde auch keine Farbe bezahlten, erst recht nicht nach so kurzer Mietdauer.

Ghostraider Experte!

Was heißt ein Übergabeprotokoll erstellt ?
Wurde dies vom Vormieter unterschrieben und dem Vermieter vorgelegt ?

Das kaputte Parkett ist ein Schaden der dem Vermieter gemeldet werden musste und der Verursacher ist dem Vermieter gegenüber Schadensersatzpflichtig.

Da sie nun das ganze so übernommen haben haben Sie den Schaden an der Backe und müssen erst einmal bezahlen.
Das Geld können sie sich ja vom Vormieter wiederholen. (Wenn dieser zahlt)

Tapeten brauchen Sie nicht entfernen, dafür gibt es Urteile.

Der Vermieter kann Anspruch auf helle Pastelltöne haben welches im Ernstfall ein Richter entscheiden muss und wird.

Wären diese Farben nicht könnten sie die Wohnung besenrein verlassen.

Gruß
ghost

Kriwi

Dieses Protokoll haben ich und der Vormieter erstellt und Unterschrieben. Darin stehen halt was für mängel bei der übergabe vorhanden waren. Der Mieter hat es nicht bekommen da es ihm wohl nicht interessiert hat. Der wollte ja nicht mal bei der übergabe dabei sein.
War halt meine erste Wohnung und kannte da mich noch nicht aus aber es steht jedenfalls drin dass diese Schäden schon drin waren.

wegen der farbe hätt ich jetzt nicht so das problem, mein vermieter meinte der nachmieter würde dass selber erledigen wenn man ihm ein bisschen geld gibt für die farbe oder so. wäre also nicht so schlimm. er meinte aber das wohl die tapete runter kommen könnte wenn man drüber streicht.

ich bin einfach der meinung, da dazu nichts im vertrag steh, ich nichts machen muss wegen der farbe.
kann man da irgendwo was nachlesen dass man trotzdem dafür aufkommen muss wenn die farbe wirklich zu dunkel ist.
ich hatte 10 mietinteressenten in der wohnung und von deenen war nur eine dabei die die farbe nicht mochte. jetzt hat halt der vermieter jemanden gefunden und dem gefällt die auch nicht.

ich bin der meinung dass der vermieter sich mit dem vormieter in verbindung setzen soll der wird den schaden auch nicht abstreiten, aber dass ich den schaden von jemand anderes zahlen soll seh ich nicht ein.

Ghostraider Experte!

Also für den Schaden am Boden wirst Du erst einmal aufkommen müssen und musst Dir dann das Geld vom Vormieter zurückholen.
Anderseits kann es sein das Du mit der Unterschrift den Schaden übernommen hast und doch blechen musst. (Rechtsanwalt befragen)
Da das entfernen der Tapeten einer Endrenovierung gleich kommt brauch der Mieter die Tapeten nicht entfernen.
Lass Dir nichts anderes sagen.

http://www.gomopa.net/Finanzforum/Urteile-und-Recht/BGH-kippt-Tapetenklausel.html

Wenn der Vermieter mit den Farben einverstanden ist ist der Käse für Dich gegessen.
Du hast mit dem Vermieter einen Mietvertrag gehabt und nicht mit dem Nachmieter.
Will dieser von Dir Extrawünsche erfüllt haben soll er Dir einen Stundenlohn zahlen womit du leben kannst dann kannst du ihm die Bude renovieren und auf Wunsch auch die Wände in lilagepirscht oder Kackbraungestreift streichen.

Mit dem Nachmieter und seinen Wünschen hast Du nichts am Hut.
Der kann dann alles selbst machen.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.