Ghostraider
Das was Sie hier schon angedeutet haben, was Sie machen wollen setzten Sie doch einfach um.
Die Mietminderung brauch nicht vorgeschlagen werden sondern die wird durchgeführt.
Was Sie aber meinen "bis die Probleme behoben sind" ist eine Mietzurückhaltung die jeder Vermieter mit Kusshand annimmt, da er ja nach Schadensbehebung die zurückgehaltene Miete bekommt. Wobei bei einer Mietminderung die eingehaltene Miete nicht an den Vermieter ausgezahlt wird.
Setzen Sie sich mit einem Anwalt für Mietrecht zusammen und klären Sie die weiteren Schritte mit diesem ab.
Sicher ist sicher, so können keine Fehler unterlaufen.
Gruß
ghost
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