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Pat hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem die Eigenbedarf-Kündigung von meinem Vermieter erhalten und muss die Wohnung nun bis zum 30.6.08 verlassen. Dagagen werde ich wohl nicht vorgehen, da ich schon über einen Umzug nachdachte.
Jetzt meine eigendliche Frage:
Ich bewohne diese Wohnung jetzt seit ca. zwei Jahren und hatte bei unserem Einzug in drei Räumen Laminat verlegt, da kein Boden vorhanden war. Desweiteren hatte ich die Wohnung komplett tapeziert. Die Kosten gingen nat. zu meinen Lasten.
In welchem Zustand muss ich die Wohnung übergeben?
Meines Wissens hat sich die Gestzeslage geändert.
Muss ich das Laminat auf eigene Kosten entfernen und neu tapezieren bzw. die Tapeten entfernen?
Kann ich ggf. Vorderungen bezüglich des Laminats bei meinem Vermieter geltend machen?
Schonmal ein Danke im Vorraus.

MfG Pat
Stichwörter: pflichten + reparaturen + umzug + eigenbedarf

1 Kommentar zu „Renovierung nach Eigenbedarf-Kündigung”

Ghostraider Experte!

Selbst verlegter Bodenbelag muss soweit er vom Nachmieter, hier der Vermieter, nicht übernommen wird entfernt werden und der alte Zustand wieder hergestellt werden.
Mit dem Vermieter reden was er dafür gibt. Vielleicht erlässt er auch die Renovierung.
Dieses aber nur annehmen wenn wie es unten beschrieben durchgeführt wurde.
Ansonsten einen guten Prei aushandeln.

Renoviert werden muss nur wenn eine gültiger Schönheitsreparaturklausel besteht.
Im Grunde ist es uninteressant ob Sie bei Einzug renoviert haben oder nicht, dies zählt nur wenn dies in der Klausel steht, dann ist die Klausel ungültig.
Also erst einmal die Klausel überprüfen lassen und dann kann man weiter sehen ob eine Renovierung durchgeführt werden muss.
Da in der Klausel jeder i Punkt stimmen muss sollte diese von einem Fachanwalt für Mietrecht geprüft werden.

Gruß
ghost

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