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lennymaus hat diese Frage gestellt


hallo,
ich wohnte bis ende nov.07 in einem haus zur miete, was mit (nur) drei öl-öfen beheizt wurde.
bei der übergabe wurde mir gesagt, alles wäre "in ordnung, keine beanstandungen".(kein protokoll)
nun kam die betriebskostenabrechnung, wo mir die vermieterin eine quittung (!) über 4x 29€ für ihre eigenen arbeitsstunden plus mehrwertsteuer (gesamtsumme 138€) für die ofenreinigung sowie "instandsetzung" berechnet.
meine frage wäre nun: muss ich diesen betrag bezahlen? die große reinigung habe ich selbst nach der letzten heizperiode durchgeführt, nun nur eine kleine.
sie hat mich nicht angemahnt, dies nachzubessern, nichts...jetzt, nach fast 3monaten, kam einfach die abrechnung.
es steht auch nichts dazu im mietvertrag.
ich danke euch für eure hilfe.

9 Kommentare zu „öl-öfen-reinigung???”

Susanne Experte!

Wenn es keine mietvertragliche Vereinbarung dazu gibt, musst Du natürlich nicht dafür bezahlen.
Instandsetzung und Instandhaltung sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen und können nicht auf den Mieter umgelegt werden.

lennymaus

vielen dank für deine antwort, kannst du mir dazu irgendeinen paragraphen nennen, damit ich ihr dass gleich "schwarz auf weiss" zukommen lassen kann?
ich wäre dir sehr dankbar...
lieber gruß
lennymaus

Susanne Experte!

Also erst mal darauf verweisen, dass im Mietvertrag dazu nichts vereinbart ist. Andernfalls soll der VM Dir die Vereinbarung nennen, auf die er sich beruft.

Dass der VM für Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich ist, sagt der §535 BGB


§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

lennymaus

vielen herzlichen dank, du hast mir sehr weitergeholfen!
glg lennymaus

Tic

Hi Lennymaus,

abgesehen davon das Susanne Recht hat, aber
habe ich das richtig verstanden, sie hat dir eine Rechnung für ihre eigenen Arbeitsstunden zukommen lassen?
Wenn ja und sie kein Heizungsinstallateur oder der Gleichen ist, darf sie diese Tätigkeit nicht ausführen, und schon gar keine Rechnung mit MWST ausstellen. Denn diese darf nur von Handeltreibenen bzw. Selstständigen berechnet werden.

Gruß Tic

lennymaus

hallo,
ja, du hast das richtig gelesen, sie hat mir eine quittung(!) über 4x29€ arbeitsstunden plus MWST (gesamtsumme knapp 140€ ) zugeschickt, aber eben ohne stempel. das machte mich stutzig und ich rief beim ofeninstandsetzer an, der uns immer betreute. er meinte, er wäre das letzte mal im sommer in die nachbarwohnung zu repapaturzwecken gerufen worden.
somit weiß ich, dass sie die quittung ausstellte.
sie hat einen kleinen geflügelhandel, hat da ein gewerbe, aber das ist ja total artfremd...
ich habe vorige woche erstmal die kopie der originalrechnung angefordert, mal sehen, was kommt :)
und- wenn diese kopie wirklich kommt, antworte ich ihr mit dem §535 bgb :)
lg lennymaus

Susanne Experte!

Sicher darf der VM eigene Arbeitsstunden in Rechnung stellen. Beispiel wäre dafür Gartenarbeit.
Allerdings darf der VM für seine Arbeiten lediglich eine Stundenlohn von bis zu 12.-€ nehmen und muss dabei auch nicht Gärtner sein.
Daher weiss ich auch nicht, was dagegen spricht, wenn der VM Reinigungsarbeiten übernimmt.

lennymaus

ja, ich hätte ja auch nichts dagegen gehabt, wenn sie dafür 10€ stundenlohn genommen hätte, aber
1. hat sie 29 € (!) pro stunde verlangt
2. waren die öfen bereits gereinigt, ich hatte sie lediglich noch einmal zum trocknen der frisch gestrichenen farbe kurzzeitig laufen
3. hat sie das ganze als "instandsetzung" auf der quittung deklariert und
4. steht dazu nix im mietvertrag, so dass ich diesen betrag (hoffentlich) nicht zahlen muss, denn ich fühle mich im recht.

lg lennymaus

Ghostraider Experte!

Was den Stundenlohn angeht ist der mit 29€ noch normal, darf aber von einen Vermieter in dieser Höhe nicht verlangt werden.
Auch der Punkt 3 ist Gut für Dich. Da Sie das ganze als "Instandsetzung" deklariert hat, hat Sie sich meiner Ansicht nach ein Eigentor geschossen.
Instandsetzungen liegen in der Pflicht des Vermieters und können und dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Ich würde diese Rechnung als Kopie der Dame unter die Nase halten und sagen das Du für Instandsetzungsarbeiten nicht zuständig bist und Sie möchte bei weiteren Ansprüchen zu dieser Rechnung sich mit deinem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Außerdem stehe nicht davon im Mietvertrag, das Du für Reinigung und Wartungsarbeiten zuständig bist oder diese über die Nebenkosten verrechnet werden.

Gruß
ghost

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