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fred777 hat diese Frage gestellt
Hallo,

vor etwa vier Wochen hatte mein Nachbar einen Wasserschaden. das heißt, bei mir sind die Wände in Flur und Rad betroffen. seitdem stehen nun 2 trockner in meinem bad, die sehr laut sind.

nun meine frage: kann ich die miete mindern und wenn ja, um wieviel? gibt es die Möglichkeit gleichzeitig fristlos zu kündigen sobald ich ne neue Wohnung gefunden habe?

weiterhin habe ich Schimmel im Schlafzimmer und die Heizungen funktionieren nur eingeschränkt, werden also nicht richtig heiß. dies hab ich meinem vermieter schriftlich mitgeteilt, mit hinweis darauf das ich zu gegebener zeit ohne die festgelegten fristen kündigen werde wenn er sich nicht meldet.

Die möglichkeit der mietminderung habe ich in meinem ersten schreiben nicht in betracht gezogen da ich sowieso vorhabe auszuziehen und mir eine fristlose kündigung mehr zu gute kommt, kann ich bis dahin trotzdem die miete mindern?

mfg skunk

1 Kommentar zu „mietminderung?”

Ghostraider Experte!

Wegen der Mietminderung würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen damit alles richtig gemacht wird und dieser kann dann bestimmt auch sagen was mit einer fristlosen Kündigung ist.
Wie ich es sehe liegt momentan kein Grund zur fristlosen Kündigung vor, wenn der Schimmel nicht gesundheitsschädlich ist und Sie sicher sind das nicht Sie der Verursacher sind.

Gruß
ghost

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