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MichaRecht Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Da es offensichtlich kaum eine Möglichkeit gibt auf neuen Teppichboden zu bestehen wie sieht es mit Mitminderung aus?

Nochmal zur Sache.
Als wir 1999 in unsere Wohnung eingezogen sind wurde der Teppichboden im Flur erneuert.
Der Neue wurde auf den Alten Punktuell an den „Schwellen“ und „Stößen“ geklebt.
Der neue Belag ist auch kein hochwertiges Produkt und es entstanden schnell „Laufspuren“ und er machte „Wellen“.
Die Wohnung ist 95 m² und der Flur 16,5 m², von Ihm gehen alle Zimmer ab.
2006 haben wir die Erneuerung angemahnt und wurden auf das Jahresende/schlechte Haushaltslage vertröstet, 2007 war das Gleiche. Nun habe ich langsam die Nase voll.
Wie kann ich wirksam Druck ausüben? Was gibt es für vergleichbare Urteile?

Danke im Voraus.

0 Kommentare zu „Mietminderung Teppichboden”

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