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Yvonne24682 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin neu hier aber ich müsste was zur Kündigungsfrist meiner Mitbewohnerin wissen.

Meine Cousine und ich stehen beide als Mieter im Mietvertrag. Jetzt will sie schon mitte Mai ausziehen, hat es mir heute aber erst gesagt.
Bei unserer Vermieterin hat sie auch noch nicht gekündigt.

Jetzt ist meine Frage ob sie so einfach ausziehen kann ohne die Kündigungsfrist einzuhalten.

Vielen Dank

Yvonne

3 Kommentare zu „Kündigungsfrist Mitbewohnerin”

Susanne Experte!

Sie kann allein gar nicht kündigen. Wenn, dann können nur beide Hauptmieter gemeinsam kündigen. Sie kann den VM bitten, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, das geht, wenn alle Parteien (Du dann auch) damit einverstanden sind. Der Vermieter wäre aber schön blöd, wenn er einen Gesamtschuldner entlassen würde- man kann davon ausgehen, dass er das nicht machen wird.
Du musst also auch mit ihr gemeinsam kündigen, wenn Du das nicht willst, kann sie Dich auf Kündigungszustimmung verklagen.

Yvonne24682

hm...

ich möchte auf jeden Fall in der Wohnung wohnen bleiben. Ich hätte einen neuen Mitbewohner, der jedoch erst ab August einziehen kann, weil auch er ja eine Kündigungsfrist in seiner alten Wohnung hat. Da die Wohnung für einen allein zu teuer ist, würde ich natürlich bei ihr auf eine Kündigungsfrist bestehen. Es ist halt die Frage ob das geht.

Susanne Experte!

Bitte nicht die Begrifflichkeiten durcheinanderbringen! Da sie allein nicht kündigen kann gibt es auch keine Kündigungsfrist. Wenn der VM bereit wäre, sie aus dem Vertrag zu entlassen ist demnach auch keine Zeit einzuhalten- dazu gibt es keine Vorschriften. Ich denke aber nicht, dass der VM einfach so einen der Hauptmieter entlässt.
Möglicherweise ist der VM ja bereit gegen den neuen, anderen Hauptmieter den Vertrag abzuändern. Dann wird er sie aber erst aus dem Vertrag entlassen, wenn ein Nachmieter feststeht. Bis dahin hat sie ihre Verbindlichkeiten aus dem Vertrag zu erfüllen. (Wenn sie das nicht macht kann der VM von Dir die gesamte Miete plus NK verlangen!)
Grundsätzlich hat sie aber einen Anspruch aus dem Vertrag entlassen zu werden und zwar als allererstes gegen Dich!(gemeinsame Kündigung)

Ich kann da nur ein Gespräch mit dem Vermieter empfehlen.

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