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smellilo hat diese Frage gestellt
hallo,
ich bin franzosisch, bin in Berlin gekommen um eine GmbH zu gründen. Ich habe einen Mietvertrag (private Wohnung)der sagt, ich kann nicht ordentlich vor einem Jahr kündigen, d.h. bis zum 30.juni 2007. Problem, nach paar Monaten muss ich ein Insolvenzverfahren für meine GmbH starten, ich war Geschäftsführer aber habe es nie geschafft, mir einen Lohn zu zahlen. Ich muss denn nach Frankreich zurück, denn ich kein Gehalt mehr habe und bin einfach jetzt arbeitslos. Mein Eingentümer will nicht vor dem 30.juni die Kündigung akzeptieren. Kann nicht meine Sitaution als "ein wichtiger Grund" zur Kündigung betrachtet werden ? glauben Sie ich dürfte einfach fristlos unter dieser Bedingung kündigen ? sonst ich weiss nicht wie zu zahle, was würden Sie an meiner Stelle machen ? Danke !
Stichwörter: kündigungsfrist

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist, Insolvenz meiner GmbH, Umzug nach Frankreich”

Ghostraider Experte!

Entweder sich wenn nicht schon im Vertrag verankert ist versuchen einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter abzuschließen, das bei Stellung eines solventen Nachmieters der Mietvertrag aufgehoben wird.

Bis dahin müssen Sie leider weiter die Miete zahlen.

Würden Sie weiter hier in Deutschland bleiben könnten Sie Harz 4 beantragen und dann würde das Amt die Miete weiter tragen.

Ansonsten würde ich mal den Insolvenzverwalter fragen was da noch gemacht werden kann, die haben auch Ahnung von solchen Sachen.

Gruß
ghost

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